Als Security auf der Wiesn mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten und trotzdem weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Sozialleistungsbetrug. Für den Betroffenen eine doppelte Strafe: das Geld für seine Arbeit habe er nie erhalten, das Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden.
Kein Lohn und Schulden bei Agentur für Arbeit
Markus S.* ist ein 42-Jähriger aus Bad Wiessee. Heute ist er als Busfahrer tätig, vor einem Jahr noch als Sicherheitsmitarbeiter. Im Jahr 2019 unter anderem auch auf dem Oktoberfest, dort arbeitete er laut eigenen Aussagen innerhalb von 16 Tagen 57 Stunden. Das Problem: nur 15 Stunden pro Woche hätte er tatsächlich arbeiten dürfen. Denn seit August 2019 bezog er Arbeitsgeld 1.
Die Bundesagentur für Arbeit wurde dadurch geschädigt, heißt es im Strafbefehl. Markus S. habe sich einen Vermögensvorteil verschaffen wollen, da er es nicht meldete. Sein Anwalt merkt im Verlauf der Verhandlung an: „Gemeldet hat der Arbeitgeber Herrn S. ja offensichtlich, weil die Agentur für Arbeit mitbekommen hat, dass er mehr verdient“. Der 42-Jährige sagt selbst er habe gewusst, dass er zu viele Stunde gearbeitet hat, aber:
Es ist immer so, nach der Arbeit muss man nochmal sitzen und drüber sprechen. Wenn ich sage ich gehe, dann steht für diesen Tag, ich hätte nicht gearbeitet.
Das Geld für die 57 Stunden, die Markus S. auf der Wiesn gearbeitet hat, habe er nie bekommen. Der Arbeitgeber der Firma sei nicht mehr auffindbar, erzählt er weiter: „Ich habe alles versucht, um ihn zu finden. Andere Kollegen haben auch gesagt, sie hätten kein Geld von ihm bekommen. Keiner hat ihn mehr gesehen“.
Richter und Staatsanwaltschaft anderer Ansicht
Nach dem Oktoberfest sei er verschwunden, auch seine Firma konnte im Internet nicht wieder gefunden werden. Zur Verhandlung wurde er als Zeuge geladen, erschienen ist er nicht. Deshalb wurde zunächst von Richter Walter Leitner vorgeschlagen, es heute beim Versuchten Betrug zu belassen. „Ich glaube Herr S. lügt uns nicht an“, erklärt er. Außerdem bezieht er in seinem Vorschlag mit ein, dass der 42-Jährige selbst geschädigt ist, und mit mehreren Schulden zu kämpfen hat.
Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. „Mit dem Versuch können wir uns nicht anfreunden“, sagt eine Vetreterin nach kurzer telefonischer Rücksprache. „Weil die Tat vollendet ist, sobald das Geld ausgezahlt wurde“, erklärt sie weiter. „Es ist verurteilungsreif“.
Der Anwalt des Beschuldigten ist unzufrieden. „Der Sozialleistungsbetrug vollendet? In dem Sinne, dass da ein Schaden entstanden ist? Das sehe ich nicht so“, macht er deutlich. Dennoch wird ein zweiter Termin unter erneuter Ladung des Arbeitsgebers als Zeuge für Anfang September vereinbart.
*Name wurde von der Redaktion geändert.
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