Peter Janssen zur BOB-Vergabe: “So ist es, wenn der Schwanz mit dem Dackel wackelt”

Vierte Ergänzung vom 6. Dezember / 14:09 Uhr
Auf der vergangenen Bürgerversammlung äußerte sich Peter Janssen unter anderem auch zur Ausschreibung der Bahnstrecke ins Tegernseer Tal, die derzeit noch von der BOB betrieben wird.

Dabei machte der Tegernseer Bürgermeister klar, was er vom vermeintlichen Wortbruch Horst Seehofers hält. Zumindest bei diesem Thema scheint Janssen nicht sehr gut zu sprechen sein auf den Bayrischen Ministerpräsidenten. Und das hat seine Gründe.

Peter Janssen spricht auf der Tegernseer Bürgerversammlung

“16.000 Überschriften von Bürgern aus einem Landkreis mit 80.000 Einwohnern, von mir persönlich an Horst Seehofer übergeben, haben nicht gereicht,” so Janssen, den vor allem das Umschwenken Seehofers ärgerte.

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Dieser hatte im August 2009 öffentlichkeitswirksam verkündet, dass die Strecken im Bayrischen Oberland auch ohne Ausschreibung weiterhin von der BOB betrieben werden dürfen.

“Wir werden die BOB erhalten. Ich werde mich persönlich darum kümmern, verlassen Sie sich darauf,“ so Seehofer damals gegenüber Janssen und Landrat Jakob Kreidl.

Was aus dem Versprechen geworden ist, wissen mittlerweile alle. Seehofer hat der Ausschreibung der Strecken zustimmen müssen. Janssens klare Meinung: “So ist es, wenn der Schwanz mit dem Dackel wackelt”

Dabei ist nicht nur der Tegernseer Bürgermeister besorgt, dass die Deutsche Bahn den Zuschlag für die Strecken bekommen könnte. Auch viele Bürger treibt die Sorge um, dass es wieder einen Rückfall in frühere, deutlich unzuverlässigere Zeiten geben könnte.

Und so machte Janssen klar, dass der Bahnhof für die Stadt Tegernsee einer der wichtigsten Touristen-Zubringer ist. Wenn sich an der Qualität der Bahnverbindungen etwas ändern würde, wäre das fatal. Denn die Konsequenz wäre ein deutlich steigender Autoverkehr. Eine Vorstellung, die man bereits bei den derzeitigen Zuständen – vor allem im Sommer – erschaudern lässt.

Doch, so der Bürgermeister, das Ergebnis der Ausschreibung sei offen. Und obwohl alle hoffen, dass sich die BOB bewerben und auch gewinnen wird, könne man nur abwarten wie das Ergebnis am Ende aussieht.

Dritte Ergänzung vom 21. November mit der Überschrift: “Ohne Ausschreibung keine Beförderung: BOB fürchtet um “ihre” Strecken”
Wie der Merkur meldet müssen sämtliche Strecken der Bayerischen Oberlandbahn (BOB) öffentlich ausgeschrieben werden.

Der Personenbeförderungsvertrag zwischen der BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft) und der BOB werde nicht verlängert. Der Grund: dies sei gesetzlich so vorgeschrieben.

BEG-Chef Fritz Czeschka

Eine Entscheidung, die sich bereits im Februar abgezeichnet hatte. Damals hatte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung getroffen, die BEG und BOB unterschiedlich ausgelegt hatten.

Fritz Czeschka, Geschäftsführer der BEG hatte sich in einem Gespräch mit der Tegernseer Stimme verwundert über die Aussagen der BOB-Verantwortlichen nach dem BGH-Urteil gezeigt:

“Der BGH spricht sich eindeutig für den Wettbewerb auf der Schiene aus. Die BOB stellt diese Aussage nun vollkommen auf den Kopf. Diese unseriöse Uminterpretation schadet der BOB und ihrem guten Ruf in der Region.

Während der Veolia-Mutterkonzern gegen Direktvergaben klagte, will sich die BOB ihre wirtschaftlichen Vorteile ohne Wettbewerb weiter sichern. Dafür haben wir im Interesse des Steuerzahlers kein Verständnis.

Nun ist es also zu der Entscheidung gekommen, die die BOB so gefürchtet hatte. Die Auswirkungen könnten sein, dass zukünftig die DB Regio oder ein anderer Konkurrent die Strecken im Oberland zugewiesen bekommen. Je nach Ausgang der Ausschreibung.

Einige Bürger hatten sich gegen den Prozess einer Ausschreibung gewehrt. Aber auch umfangreiche Unterschriftenaktionen konnten am Ende die Entscheidung nicht verhindern. Dabei ist nicht gesagt, dass die Bayerische Oberlandbahn die Strecken nicht auch zukünftig bedienen darf.

Denn Czeschka machte im Gespräch im Februar unmissverständlich klar, dass die BEG sehr zufrieden mit der Arbeit der BOB sei. Und dass es ihn persönlich freuen würde, wenn diese auch zukünftig die Strecken im Bayerischen Oberland betreiben darf. “Allerdings nach einem fairen und offenen Wettbewerb und einer transparenten Ausschreibung.”

Zweite Ergänzung vom 11. Februar:
Gestern noch hatte die BOB sich sehr zufrieden mit dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs gezeigt. Ihrer Ansicht nach ermöglicht dieser Beschluss eine Direktvergabe der Strecken im Oberland. Und damit sei eine Ausschreibung, zumindest rechtlich, nicht mehr notwendig.

Die BOB wird an einer Ausschreibung nicht vorbeikommen.

Das sieht die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) jedoch komplett anders. Gelinde gesagt überrascht zeigt sich Fritz Czeschka, Geschäftsführer der BEG über die Aussagen der BOB. In einem Telefongespräch teilte er uns mit, dass viele Experten die Entscheidung des BGH als wegweisend in Richtung eines umfassenden Wettbewerbs bewerten und nicht wie die BOB in Richtung einer Direktvergabe:

Der BGH spricht sich eindeutig für den Wettbewerb auf der Schiene aus. Die BOB stellt diese Aussage nun vollkommen auf den Kopf. Diese unseriöse Uminterpretation schadet der BOB und ihrem guten Ruf in der Region. Während der Veolia-Mutterkonzern gegen Direktvergaben klagte, will sich die BOB ihre wirtschaftlichen Vorteile ohne Wettbewerb weiter sichern. Dafür haben wir im Interesse des Steuerzahlers kein Verständnis.

Trotz der doch sehr direkten Ansagen in Richtung BOB, betont Czeschka im Gespräch, dass die Zusammenarbeit mit der Bayerischen Oberlandbahn an sich sehr gut und vertrauensvoll ablaufe. Die BEG sei sehr zufrieden mit deren Arbeit und würde es begrüßen, wenn diese auch zukünftig die Strecken im Bayerischen Oberland betreiben würde. Allerdings nach einem fairen und offenen Wettbewerb und einer transparenten Ausschreibung.

Ergänzung vom 10. Februar / 16:52 Uhr mit der Überschrift “Direktvergabe doch möglich: BGH-Urteil verhilft BOB zu Teilsieg bei Streckenvergabe”
Die BOB ist in freudiger Erwartung. Eventuell wird das Streckennetz der Oberlandbahn nun doch direkt vergeben. Ohne Ausschreibung. Und damit ohne das Risiko den Vertrag an die Deutsche Bahn zu verlieren.

Laut einem aktuellen BGH-Urteil vom 08. Februar sind die bisher rechtlich-ungeklärten direkten Vergaben zulässig. Damit fühlt sich die BOB in ihrer bisherigen Rechtsauffassung bestätigt. Und der Weg ist – zumindest rechtlich – frei für eine einfache Verlängerung des Vertrages zum Betrieb der Strecken im Oberland. Und damit auch an den Tegernsee.

Ob eine Direktvergabe jedoch politisch gewollt und auch durchsetzbar ist, das konnte Gabriela Wischeropp, die Presseprecherin der Bayerischen Oberlandbahn, nicht abschließend beantworten.

…. inwieweit der Freistaat dieses Urteil nutzen wird, das liegt nicht in unserer Hand. Für uns war es aber auch hauptsächlich wichtig, dass der BGH unsere Rechtsauffassung bestätigt. Direktvergaben sind immer noch möglich. Und das ist für uns eine gute Nachricht.

Was man aus dem letzten Jahr weiß ist, dass Ministerpräsident Seehofer sich immer für eine direkte Vergabe ausgesprochen hat. Verkehrsminister Zeil dagegen für eine Ausschreibung war. Ob und wie sich im Land die Machtverhältnisse und eventuell auch die Überzeugungen verschoben haben, wird man dann in den nächsten Tagen oder Wochen sehen.

Und auch die Bayerische Eisenbahngesellschaft, die die gesamte Planung und Finanzierung der Strecken übernimmt, hat ein Wörtchen mitzureden. Deren Geschäftsführer Fritz Czeschka meinte im November noch: “Entschieden wid am Ende nach der Qualität und dem Preis.”

Ursprünglicher Artikel vom 08. November 2010:
Wie bereits die Süddeutsche vor einigen Wochen gemeldet hat, soll die Bahnstrecke der BOB zwischen München und dem Oberland eventuell neu ausgeschrieben werden. Das würde demzufolge auch die Strecke über Gmund nach Tegernsee betreffen.

Allerdings ist bei der Ausschreibung das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die einen, so wie die Bahn, wollen sie. Die anderen, so wie die Bayerische Oberlandbahn, bevorzugen verständlicherweise eine direkte Vergabe.

Laut BOB-Pressesprecherin Gabriela Wischeropp handelt es sich dabei letztlich um eine politische Entscheidung. Kurz gesagt ist Ministerpräsident Seehofer dafür, die Strecken ohne Ausschreibung zu verlängern. Verkehrsminister Zeil meint im Gegenzug, dass Strecken nur per Ausschreibung vergeben werden dürfen. Und scheinbar sind sich die beiden bei dieser Frage nicht endgültig einig geworden.

Ob und wann eine Entscheidung fällt, kann allerdings niemand sagen. Da sind die Verantwortlichen heute genauso weit wie vor sieben Wochen. Gabriela Wischeropp meint auf Nachfrage, dass es am Ende wahrscheinlich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) rausläuft. Je nachdem wie dieser sich voraussichtlich noch in diesem Jahr entscheiden wird, wird auch die politische Entscheidung ausfallen:


Die rechtliche Grundlage ist für einige nicht ganz so eindeutig. Laut EU-Recht ist es durchaus möglich, Strecken ohne Ausschreibung zu vergeben. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die die Strecken letztlich vergibt, behauptet dagegen, dies sei nicht möglich.

Es ist jetzt so, dass in nächster Zeit ein BGH-Urteil zu einer umstrittenen Direktvergabe zu erwarten ist, was unter Umständen die rechtliche Situation klären wird, ob und inwiefern Vergaben auch ohne Ausschreibung zu verbegeben sind.
Darauf wird sich dann der Freistaat unter Umständen stützen. So oder so.

BEG-Geschäftsführer Fritz Czeschka meint dazu nur: “Entschieden wid am Ende nach der Qualität und dem Preis.”

Da der Vertrag mit der BOB aber bereits 2013 ausläuft, muss jedoch spätestens nächstes Jahr eine Entscheidung fallen.
Was man allerdings jetzt schon weiß ist, dass die Meinung der Fahrgäste für die BEG kein Entscheidungskriterium darstellen wird.

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