Zum Hecken ausreißen!

Wiesseer sollten nochmal einen ganz genauen Blick auf ihre Hecken werfen. Denn Bürgermeister und Ordnungsamt haben begonnen, die Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung unter die Lupe zu nehmen. Einige bekamen die Konsequenzen dieser Arbeit schon zu spüren…

Diese Hecke in Bad Wiesee hat nicht genug Abstand zur Straße.

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Sonnenschein auf Ihrer Terrasse und genießen einige ruhige Minuten. Da raschelt es plötzlich in ihrer Hecke. Verwundert sehen Sie nach, was da los ist. Vielleicht einfach eine streunende Katze auf Mäusejagd? Nein, an Ihrem Zaun kniet der Herr Bürgermeister höchstpersönlich und vermisst den Abstand zu ihrer Hecke. Dieses bizarre Bild ist in Bad Wiessee künftig gar nicht mehr so unrealistisch. Denn die Gemeinde möchte einiges aufholen, und der Bürgermeister gefällt sich als Herr der Hecken. So scheint es. Nur: Es hat einen sehr ernsten und praktischen Hintergrund. Im Winter haben die Schneeräum-Fahrzeuge des Bauhofs auf den Gehsteigen kaum Platz. Die Hecken recken oft genug auf die Bürgersteige.

Ortsgestaltungssatzung mit genauen Vorgaben

Bei Ortsbegehungen ist ihm nämlich aufgefallen, dass nicht alles der Ortsgestaltungssatzungsatzung entspricht. Die legt genau fest, wie beispielsweise Hecken gepflanzt werden dürfen. Hierzu gehören unter anderem eine Höhenbegrenzung von 1,80 Meter, einen Meter Abstand zum öffentlichen Raum und natürlich keine Blätter oder Äste, die in den Gehweg ragen. Der Leiter des Ordnungsamtes Maximilian Macco spricht von:

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Aufarbeitung mit Fingerspitzengefühl!

Ihm sei wichtig, kommunikativ vorzugehen und Betroffenen beratend zur Seite zu stehen. Allerdings habe er auch schon Hecken entfernen lassen. Obwohl Macco nach eigener Aussage wohl bewusst ist, dass er auf wenig Verständnis treffen wird, scheint er fest entschlossen, alles „aufzuarbeiten“. Das Entfernen einer 20 Jahre alten Hecke kommt nicht bei allen gut an.

40 Meter Hecke: einen Meter nach hinten, bitte!

In einem Fall in Abwinkl muss nun eine eher kümmerliche Hecke auf 40 Laufmetern herausgerissen und um einen Meter versetzt werden. Nach Ortsgestaltungssatzung gemäß II. „Zulässigkeit von Einfriedung“ § 3 Abs. 2 Nr. 3.2.3. ist bei Anpflanzungen zur öffentlichen Verkehrsfläche ein Abstand von einem Meter, gemessen von der Stammmitte, einzuhalten.

Derartige Aktionen sind mit immensen Kosten verbunden. Noch dazu ist die Überlebenswahrscheinlichkeit von Hecken nach solchen Umsetzaktionen nicht hoch. Dementsprechend negativ fielen die Reaktionen der Verantwortlichen aus. Sie müssen die Hecke nun vor März kommenden Jahres umsetzen. Und vom nächsten Jahr an heißt es: Mit viel Tücke in die Hecke eine Lücke… Aber letztlich fokussiert es sich auf die Frage: Sicherheit für alle, oder Sichtschutz für den Einzelnen?

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