Zur Besinnung in die Arrest-Zelle

In einem Wettbüro geriet ein in Valley lebender Senegalese mit einem Sudaner in Streit. Dabei kam es zu einem Kopfstoß mit Folge. Gestern traf man sich vor dem Miesbacher Amtsgericht wieder. Doch welcher Aussage darf man glauben?

Vor dem Amtsgericht wurde heute über einen Streit entschieden, der sich im Dezember in München zugetragen hatte.  Der Angeklagte lebt heute in Valley.
Vor dem Miesbacher Amtsgericht wurde heute über einen Streit entschieden, der sich im Dezember in München zugetragen hatte. Der Angeklagte lebt heute in Valley.

Das Gebiet um den Münchner Hauptbahnhof ist ein beliebter Treffpunkt, auch für Asylbewerber. Auch zu Weihnachten, und vielleicht ganz besonders zu Weihnachten, wenn die Stadt einen Gang runterschaltet und die meisten Menschen mit ihren Familien feiern. Doch wenn man in einem fremden Land ist, dort keine Familie hat, sucht man seine Abwechslung da, wo man die eigenen Landsleute findet.

Am zweiten Weihnachtsfeiertag des vergangenen Jahres war der Angeklagte Ibra T. mit einem Freund in einem Wettbüro am Bahnhof, um sich ein Fußballspiel anzusehen. Dort trafen sie auf Ahmad A. Auch er wollte sich das Spiel ansehen. Aber statt sich gemeinsam einen schönen Abend zu machen, kam es zu einem heftigen Wortwechsel. F**k you, Mother F**r – ein heftiger Wortwechsel mit unangenehmen Beschimpfungen. Der mittlerweile abgeschobene Freund von Ibra T. soll sogar gesagt haben:

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In Afrika hätte man dich dafür getötet!

Die Klärung der Sachlage oblag Richter Klaus-Jürgen Schmid. Doch das ging nicht ganz ohne Schwierigkeiten ab. Ein Zeuge, Security-Mitarbeiter im Wettbüro war gar nicht erschienen, ein weiterer Zeuge und gleichzeitig Geschädigter war nach München statt nach Miesbach unterwegs. Immerhin war die Dolmetscherin mit dem Angeklagten pünktlich erschienen.

Die Vernehmung von Ibra T. gestaltete sich unterdes schwierig. Bei jeder Nachfrage änderte er den genauen Ablauf des Streits. Mal war man draußen beim Fußballspielen, mal drinnen beim Computer-Spiel als man von Ahmad A. gestört wurde. Mal entstand der Streit zwischen dem Freund, mal direkt zwischen Ibra T. und Ahmad A.

Nur auf einem Bestand der Angeklagte: Er sei zuerst angegriffen worden. Der Staatsanwalt wies wiederholt daraufhin, dass sich ein Geständnis strafmindernd auswirken würde. Offensichtlich wurde den Aussagen des Angeklagten nicht viel Glauben geschenkt.

Vernehmung am Telefon

Richter Schmid entschloss sich spontan den nicht als Zeugen erschienen Security-Mitarbeiter telefonisch zu vernehmen. Und der war sich sicher: Ibra T. habe als erster zugeschlagen.
Mit über 90 Minuten Verspätung traf dann auch der zweite Zeuge aus München ein. Der bestätigte die Aussage des Security-Mitarbeiters.

Der Streit habe zuerst mit Ibra Ts. Freund begonnen, der auch sofort beleidigend geworden sei. Man sei vor die Tür gegangen, ein Handgemenge sei entstanden. Der Angeklagte sei dazwischen gegangen und habe Ahmad A. mit dem Kopf gegen den Mund gestoßen, wobei der Zeuge verletzt und seine Jacke zerrissen worden sei.

Die Staatsanwaltschaft forderte 40 Stunden Sozialdienst und den Besuch eines sogenannten sozial-pädagogischen Training-Wochenendes. Auch Richter Schmid schenkte den Aussagen der beiden Zeugen mehr Glauben als der des Angeklagten. Das geforderte Strafmaß war ihm daher auch deutlich zu niedrig:

Ein Kopfstoß ist keine Kleinigkeit.

Sozialstunden würden da nicht mehr ausreichen. Das Urteil lautete eine Woche Arrest und die Teilnahme an dem sozial-pädagogischen Wochenende.

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