Zur Realschule im Grundschulbus

Früher durften alle Föchinger Realschüler kostenlos mit dem Bus nach Holzkirchen fahren, bis das Landratsamt zum Maßband griff und feststellte: Einigen Schülern ist der Weg zu Fuß oder mit dem Radl zumutbar. Eltern wehrten sich gegen den Bescheid. Die Gemeinde fand eine Lösung – doch die hilft nur vorübergehend.

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Diesen Weg müssten die Föchinger zur Realschule zurücklegen. Für das Landratsamt ist er sicher. Den Eltern bereitet der unbeleuchtete Feldweg vor allem in der Früh Bauchgrimmen.

Der jüngere Sohn von Josef Meier kommt jetzt wieder mit dem Bus von Föching bis zur Staatlichen Realschule nach Holzkirchen. Ungewöhnlich daran ist, dass er und fünf seiner Mitschüler mit dem Grundschulbus fahren. Denn den Bus, mit dem die anderen Realschüler fahren, dürfen sie nicht mehr kostenlos nutzen. Sie wohnen zu nah dran an ihrer Schule.

Schulweg drei Kilometer zu kurz für Schulbus

Erst ab einer Entfernung von drei Kilometern ist es notwendig, Schüler mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zu befördern. So sieht es Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Kostenfreiheit des Schulweges vor. Bis zum Sommer durften die Söhne von Herrn Meier den Bus kostenlos nutzen. Da war der vom Landratsamt ermittelte Schulweg noch drei Kilometer lang, weil er um den Bahnhof herum führte.

Mit dem Bau des Gymnasiums hat das Landratsamt die Strecke allerdings noch einmal nachgemessen und der Schulweg schrumpfte auf knapp 2,7 Kilometer. Denn nun führt der Weg unter dem Bahnhof durch. Das Landratsamt verschickte einen Bescheid: Der junge Bub darf nicht mehr kostenfrei mit dem Schulbus fahren. Er muss nun eine Fahrkarte lösen.

Seitdem radelt Josef Meiers Sohn zur Schule. Den Bus will er nicht nutzen, schrieb Herr Meier an Landratsamt, Regierung und Bürgermeister Olaf von Löwis. Der Grund: Angst vor Hänseleien. Ganz ungefährlich sei der vorgeschlagene Schulweg nicht, sagt Meier auf Nachfrage gegenüber der Holzkirchner Stimme:

Ich habe die Strecke mit einem Messrad nachgemessen. Und da sind mir einige Stellen aufgefallen, die nicht gut genug gesichert sind.

Beispielsweise sei der Feldweg zwischen Föching und Holzkirchen unbeleuchtet. Wenn der Junge im Winter gegen 7 Uhr aufbricht, ist es noch dunkel. Gepaart mit Schnee und Eis sei das dann ein besonders rutschiges Unterfangen, sagt Meier.

Und so hat der Vater dem Bescheid des Landratsamts widersprochen. Denn, so zitiert Meier aus dem Gesetz: “bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden”.

Landratsamt betont: “Der Schulweg ist sicher”

“Wir haben das auch mit der Polizei nachgeprüft”, sagt Gabriele Dorby, Pressesprecherin des Miesbacher Landratsamtes. Das Ergebnis: Die Strecke, die Josef Meiers Bub gehen sollte, ist laut der Behörde sicher. So steht es auch in den Schreiben, das Landratsamt und die Regierung von Oberbayern verschickt haben.

Seit einigen Tagen fährt Meiers Sohn aber wieder mit dem Schulbus. Dem für Grundschüler. “Wir hatten noch sechs Plätze in dem Bus frei und sie den sechs Realschülern aus Föching angeboten”, erklärt Bürgermeister Olaf von Löwis. Eine gute Lösung sei das, sagt auch Landratsamt-Sprecherin Gabriele Dorby.

Die Lösung mit dem Grundschulbus ist nur vorübergehend.
Die Lösung mit dem Grundschulbus ist nur vorübergehend.

Wie lange die Schüler so mit dem Bus in die Schule fahren können, ist aber nicht sicher. Denn die sechs Plätze im Grundschulbus waren frei, sind aber weiterhin für Grundschüler vorgesehen, erklärt von Löwis:

Wenn die Plätze von Grundschülern beansprucht werden, müssen die Realschüler wieder laufen.

Solange die Realschüler befördert werden, ist alles in Ordnung, findet der Holzkirchner Rathauschef. Zumindest bis zum nächsten Schuljahr. Und was ist, wenn eine Familie mit einem Grundschulkind zuzieht, das einen Platz im Bus beansprucht?

Dies sei der ungünstigste Fall, betont von Löwis. Einer der Schüler müsste dann wieder laufen, radeln oder eben eine Fahrkarte für den normalen Bus kaufen. Wer das sein soll, könne die Gemeinde aber nicht entscheiden. Und so hofft von Löwis darauf, dass sich die Eltern in so einem Fall untereinander einigen können. Zwar könnte man rigoros sagen, dass alle betroffenen Realschüler dann nicht mehr mitfahren dürfen: “Aber dann würden wir fünf leere Sitze herumkutschieren.”

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