20.000 Euro Entschädigung als Angebot

Der Wiesseer Psychiater Dr. Thomas S. muss sich wegen angeblichem Missbrauch an der Staatsanwältin Stephanie S. vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Er stellte ihr Rezepte für Tabletten aus, sie „bezahlte“ mit Sadomaso-Sex. Nun gab er eine erste Erklärung vor Gericht ab und will der psychisch labilen Staatsanwältin eine Entschädigung zahlen.

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Angefangen hatte alles im Juli 2010. Der 60-jährige Mediziner und Gerichtspsychiater Thomas S. traf sich mit der 44-jährigen Staatsanwältin Stephanie S. Sie fingen ein Verhältnis miteinander an. Die psychisch angeschlagene Juristin wollte nicht nur Sex, sondern auch Tabletten. Sie war bereits in der Vergangenheit wegen ihrer Abhängigkeit von Beruhigungsmitteln in Behandlung gewesen.

Thomas S. stellte ihr angeblich Betäubungsmittel und Blankorezepte zur Verfügung, obwohl er von ihrer Sucht wusste. Die Gegenleistungen waren SM-Sex und Domina-Dienste. Im Dezember 2010 war die Juristin dann wegen übermäßigem Suchtmittelkonsum zusammengebrochen. Der Psychiater aus Wiessee muss sich derzeit wegen sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses vor Gericht verantworten.

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Angeklagter räumt Fehler ein

Gestern gab S. über seinen Verteidiger Stephan Lucas eine erste Erklärung ab. Er bedauere die ihm zur Last gelegten Vorwürfe. Zwar bestreitet er weiterhin den Missbrauchsvorwurf, doch er gab zu, sich auf ein Arzt-Patienten-Verhältnis und gleichzeitig auf ein sexuelles Verhältnis eingelassen zu haben.

Nun biete er der Staatsanwältin 20.000 Euro als Entschädigung für ihren „nachhaltig geschädigten“ Ruf und die schweren Belastungen durch den Prozess an. Sie musste viele Stunden lang vor Gericht aussagen. Außerdem musste der Prozess neu gestartet werden, da Thomas S. aufgrund eines Badeunfalls auf Teneriffa zum ersten Gerichtsprozess nicht erscheinen konnte. Wegen Nichterscheinens wurde er zu einer Woche Untersuchungshaft verurteilt. Seine Verteidiger sollen rund 70.000 Euro für seine Freilassung hinterlegt haben.

Liebesbeziehung oder Missbrauch?

In seiner Erklärung spricht Thomas S. von einer Liebesbeziehung mit Gefühlen, gemeinsamen Urlauben und dem Wunsch nach Ehe sowie Kindern. Erst Monate nach Beginn der Liaison sei er „zum Arzt mutiert“. Außerdem sei es für ihn üblich gewesen, gelegentlich Rezepte für Freunde auszustellen – ohne Gegenleistung.

Es ist unklar, ob und welche Auswirkungen seine neue Erklärung im Prozess hat. Der Angeklagte will geklärt wissen, ob er den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses erfüllt und sich damit strafbar gemacht habe. Die Antwort der gegen ihn ermittelnden Staatsanwaltschaft lautet ganz klar „Ja“. Er habe seine Stellung als Arzt ausgenutzt, um die Juristin sexuell gefügig zu machen.

Das Rechtsgespräch, welches den Beteiligten die Möglichkeit gibt, außerhalb der Hauptverhandlung nach einer Einigung zu suchen, brachte am Mittwoch kein Ergebnis. Der Prozess wird fortgesetzt.

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