37 Anzeigen im Wildschutzgebiet

Ab dem ersten Dezember gilt im Wildschutzgebiet der Rotwand wieder ein zeitlich befristetes Betretungs- und Fahrverbot. Im letzten Jahr gab es einige Anzeigen. Was ihr beachten müsst …

v.l.: Thorsten Schär (REO), Landrat Olaf von Löwis, Mirjam Reinold (Abteilungsleitung LRA), Florian Bossert und Theresa Schöpfer (beide Gebietsbetreuer Mangfallgebirge), Josef Faas (Teamleiter Fachlicher Naturschutz am LRA), Andreas Köpferl und Alexander Römer (beide Ranger an der Naturschutzbehörde des LRA).

Im Mangfallgebirge an der Rotwand gilt ab ersten Dezember wieder ein zeitlich befristetes Betretungsverbot. Das Landratsamt Miesbach hat ein 320 Hektar großes Gebiet rund um Lempersberg, Benzingspitz, Wildes Fräulein/Jägerkamp und Marolschneid als Wildschutzgebiet bestimmt. Geschützt werden sollen vom Aussterben bedrohte Vogelarten.

Vergangenes Jahr wurde diese Maßnahme bereits beschlossen und zum ersten Mal umgesetzt. Es zeichnete sich ein positiver Trend ab, weshalb das Betretungs- und Fahrverbot erneut bis zum 14. Juli 2023 gilt, mit Ausnahmeregelungen in Form von freigegebenen Wanderwegen am Jägerkamp ab April und an der Marolschneid ab Mitte Juni.

Schutz von Birk- und Auerhühnern

Das Gebiet rund um die Rotwand gilt als einer der letzten Rückzugsorte in den bayerischen Alpen für Birk- und Auerhühner. Beide sind vom Aussterben bedroht. Die zunehmende Anzahl an Tourengehern und Wanderern macht die Situation nicht einfacher.

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“Dies führt dazu, dass Rauhfußhühner aus ihren Winterlebensräumen flüchten müssen und im Frühjahr nicht mehr ungestört balzen und ihren Nachwuchs aufziehen können”, erklärt Florian Bossert, Gebietsbetreuer für das Mangfallgebirge.

37 Anzeigen im letzten Jahr

Über einen Zeitraum von zwei Jahren hatten sich zahlreiche Vertreter vom Landratsamt, deutschem Alpenverein, Bergwacht, Regionalentwicklung Oberland und Forstbetrieb Schliersee mit Landwirten, Touristikern und Umweltverbänden abgestimmt und sich schließlich auf die Betretungsverbote geeinigt.

“Dabei wurde sorgfältig zwischen dem Schutz der Tiere, in dem Fall der Birkhühner, und dem verständlichen Wunsch der Erholungssuchenden nach Natur- und Sporterlebnis abgewogen”, wie Josef Faas, Teamleiter fachlicher Naturschutz erklärt. Mehr als 14 Infotafeln haben Naturnutzer im Rotwandgebiet informiert.

Alexander Römer, Naturschutz-Ranger des Landkreis Miesbach, verrät, dass die meisten positiv und einsichtig reagiert haben im vergangenen Jahr. Dennoch begegneten sie während des ersten Sperrzeitraumes 165-mal Unbefugten am Wildschutzgebiet. “Der häufigste Einwand war, dass man die Schilder nicht gesehen habe”, verrät er. Dennoch musste insgesamt 37-mal von den hoheitlichen Befugnissen Gebrauch gemacht und bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

Positive Folgen sichtbar

Letzte Saison 2021/22 zeigte, dass die Ausweisung des Wildschutzgebietes und das damit verbundene Betretungsverbot positive Folgen habe. “Die Birkhuhn-Balzplatzzählungen lassen im Schutzgebiet ein Ende des Negativtrends erkennen, während außerhalb der Schutzgebiete die Zahlen weiterhin rückläufig sind”, sagt Gebietsbetreuer Bossert.

Die Verordnung und eine Karte des Schutzgebietes kann hier heruntergeladen werden.

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