In den letzten Monaten kam es immer öfter vor, dass Gemeinden mit Ausstattungswünschen für Asylbewerberunterkünfte an das Landratsamt herantraten.
Hintergrund ist, dass der Freistaat Bayern, durch die Regierung von Oberbayern, die Kosten einer Asylbewerberunterkunft nur bis zu einer Kostenobergrenze von 400 Euro pro Person und Monat übernimmt. Darüber hinausgehende Investitionen hat der jeweilige Landkreis selbst zu tragen.
Obergrenze von 400 Euro schnell erreicht
In einer Pressemitteilung erklärt das Landratsamt nun, dass die Obergrenze in der Regel schon durch Grundstückspacht, Containermiete und Erschließung erreicht sei. Zusätzliche Anschaffungen wie beispielsweise Fahrradständer, Kinderspielgeräte oder Lärmschutzwände müsste demzufolge der Landkreis aus eigenen Mitteln finanzieren.
Dem schob der Kreisausschuss nun einen Riegel vor und beschloss die Errichtung und die Ausstattung von Asylbewerberunterkünften nur noch dann zu beauftragen, wenn der Freistaat Bayern die Kosten dafür vollständig übernimmt. Da das aufgrund der derzeitigen Position der Bayerischen Staatsregierung eher unwahrscheinlich ist, dürfte es dann auch bald beispielsweise vorbei sein mit vom Landratsamt gesponserten Fahrrädern für Flüchtlinge.
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