52-Jähriger erleidet schwere Kopfverletzung

Eine Helmpflicht für erwachsene Fahrradfahrer gibt es hierzulande nicht. Daher ist es jedem Radfahrer selbst überlassen, ob er seinen Kopf schützt oder nicht. Ein 52-jähriger Holzkirchner wäre am Sonntag gegen 21:00 Uhr im Nachhinein sicherlich froh gewesen, wenn er beim Sturz in Gmund/Moosrain an der Einmündung der Münchner Straße in die Schaftlacher Straße einen Helm getragen hätte.

Die Unfallstelle an der Einmündung der Münchner Straße in die Schaftlacher Straße
Die Unfallstelle an der Einmündung Schaftlacher Straße in Gmund/Moosrain

Nach einer Vollbremsung flog der Holzkirchner über seinen Fahrradlenker, landete auf der Straße und musste mit schwere Kopfverletzung in ein Münchner Krankenhaus gebracht werden.

Pkw-Fahrer trifft keine Schuld

Der 52-Jährige war mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg in nördliche Richtung unterwegs, als vor ihm von links ein 32-Jähriger mit einem Ford aus der Schaftlacher Straße im Einmündungsbereich stehen blieb. Laut Polizeiangaben hat er den Fahrradfahrer dabei nicht behindert.

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Wie der Polizeimeldung zu entnehmen ist, kann dem Pkw-Fahrer aus Gmund nach ersten Erkenntnissen kein Fehlverhalten vorgeworfen werden. Warum der Radfahrer also derart reagierte und eine Vollbremsung durchführte, werden erst die weiteren Unfallermittlungen ergeben müssen.

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