Gestern nun wurde der Fall vor dem Miesbacher Amtsgericht verhandelt. Dabei waren die Aussagen der Beteiligten von großen Unterschieden geprägt. Hinzu kam der hohe Alkoholpegel des Angeklagten zur Tatzeit.
Zu Beginn des Prozesses schilderte der 37-jährige Angeklagte dem vorsitzenden Richter Walter Leitner und den anwesenden Anwälten, wie sich der Vorfall aus seiner Sicht zugetragen hatte. Demnach war er gegen 22 Uhr stark betrunken ins Vereinsheim des FC Real Kreuth gekommen, setzte sich zu den anwesenden Spielern und deren Angehörigen an den Stammtisch.
Wurf aus Reflex?
Da er selbst früher bei der zweiten Mannschaft des FC Real Kreuth gespielt hatte und nun regelmäßig die Spiele der Mannschaft als Fan verfolgte, war er dort kein Unbekannter. Zum weiteren Verlauf des Abends erklärte der 37-Jährige:
Einer der Anwesenden beleidigte mich, wir gerieten in Streit. Daraufhin bekam ich von ihm einen Hieb in die Rippengegend und habe reflexartig einen am Tisch stehenden Aschenbecher weggestoßen. Dieser traf einen anderen Mann im Gesicht.
Dem 24-jährigen Opfer wurden dadurch Teile seiner Schneidezähe ausgeschlagen. Zudem erlitt er eine Platzwunde an der Lippe. „Das tut mir sehr leid, ich wollte ihn nicht verletzen“, so der Angeklagte vor Gericht. Zudem habe er sich kurze Zeit nach der Tat bei ihm entschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft äußerte unterdessen erhebliche Zweifel an der Aussage des Beschuldigten. Das Opfer selbst hatte noch am Abend der Tat angegeben, dass der Täter den Aschenbecher mit Absicht auf ihn warf. Das bestätigte der 24-jährige Kreuther auch gestern nochmals vor Gericht.
Zeugen sind sich sicher
Um sich ein genaueres Bild von den Geschehnissen am Tatabend machen zu können, hatte der Richter gestern zwei Zeugen geladen. Sie waren am besagten Abend ebenfalls im Vereinsheim anwesend und konnten den Vorfall verfolgen. So schilderte ein 29-jähriger Tegernseer den Ablauf folgendermaßen: Der Angeklagte sei gegen 22 Uhr stark betrunken im Vereinsheim angekommen und beleidigte nach und nach mehrere Personen. Als alle Versuche der Beschwichtigung nichts halfen, wurde der 37-Jährige, unter anderem von anwesenden Fußballern, gebeten, die Wirtschaft zu verlassen.
„Zwei von uns sind mehrfach mit ihm vor die Tür und haben ihn aufgefordert, zu gehen. Er kann dann aber immer wieder zurück zum Stammtisch“, so der 29-jährige Zeuge. Als sich der Angeklagte dann wieder an den Tisch setzte, griff er nach einem Aschenbecher und warf ihn dem ebenfalls am Tisch sitzenden 24-jährigen Kreuther ins Gesicht.
Zudem äußerte sich der 29-jährige Tegernseer auch zu dem Vorwurf, er habe den Angeklagten in die Rippen geboxt, als dieser neben ihm saß und damit den Vorfall so erst ausgelöst.
Ich habe ihn mit Sicherheit nicht in die Rippen geboxt. Das war ja gar nicht möglich, da wir nicht nebeneinander gesessen sind.
Auch eine weitere Zeugin und das 24-jährige Opfer des Aschenbecherwurfs selbst bestätigten die Ausführungen des Tegernseers. Die 22-jährige Zeugin betonte, der Angeklagte habe den Aschenbecher wie eine Frisbee-Scheibe in Richtung des Opfers geworfen.
Direkt im Anschluss an die Tat wurde der 37-Jährige dann von einem neben ihm sitzenden Mann überwältigt, und beide gingen zu Boden. Bei dem Sturz habe sich der Angeklagte laut Zeugenaussagen eine Rippe gebrochen. Er wurde daraufhin vom mehreren Männern nach draußen getragen und so lange festgehalten, bis die alarmierte Polizei vor Ort eintraf.
Klarer Fall für Anklage und Richter
Nach diesen Aussagen blieb auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. „Die Zeugin sind glaubhaft, und ich bin mir sicher, dass es sich genau so abgespielt hat.“ Daher forderte sie für den Angeklagten zwölf Monate auf Bewährung und 120 Sozialstunden. Zugute hielt sie dem Kreuther, dass dieser mit knapp zwei Promille stark alkoholisiert gewesen sei, vorher nicht straffällig geworden war und sich bereits bei dem Opfer entschuldigt hat.
Auch der Anwalt des Beklagten gestand die Glaubwürdigkeit der Zeugen ein, betonte bei seinem Plädoyer aber die verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten aufgrund des hohen Alkoholpegels. Zudem war im Zuge der Ermittlungen bekannt geworden, dass der 37-Jährige unter starken Depressionen leidet, die möglicherweise als Auslöser für die Situation gelten könnten. „Er hat den Aschenbecher aus einer Kurzschlussreaktion heraus geworfen, das war nicht geplant“, so der Anwalt. Er plädierte daher für ein Strafe von drei Monaten auf Bewährung und 60 Sozialstunden.
In seinem Urteil erkannte Richter Walter Leitner dann die Straffähigkeit des Angeklagten und verurteilte den 37-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung und 120 Sozialstunden.
SOCIAL MEDIA SEITEN