90.000 Euro Strafe für Fällaktion

Schon wieder steht Otto Ebster am Pranger. Diesmal geht es um das illegale Fällen von drei Laubbäumen auf seinem Baugrundstück in der Jägerstraße. Die Nacht- und Nebelaktion erfolgte im September 2014. Gestern flatterte dem uneinsichtigen Ebster die Strafe dafür auf den Tisch: 90.000 Euro Geldbuße fordert die Gemeinde Bad Wiessee von seiner Ebster GmbH.

90.000 Euro Geldbuße fordert die Gemeinde Bad Wiessee für die Baumfällaktion von der Ebster GmbH.
90.000 Euro Geldbuße fordert die Gemeinde Bad Wiessee für die Baumfällaktion von der Ebster GmbH.

Ein „Haberfeldtreiben“ der Medien finde gegen ihn statt, beklagte kürzlich der 75-Jährige vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht, als er gegen einen Kostenbescheid des Landratsamtes klagte und kläglich scheiterte. Für das etwa 9 Millionen teure Bauvorhaben in der Jägerstraße mit 36 Eigentumswohnungen und 70 Tiefgaragenplätzen verweigerte Ebster die amtlichen Gebühren von 16.000 Euro.

Nun sorgt er für das gleiche Grundstück erneut für Schlagzeilen. „Die Geldbuße allein beträgt 82.000 Euro“, erläutert Geschäftsleiter Michael Herrmann den Bußgeldbescheid der Gemeinde. „Hinzu kommen Kosten von 5.000 Euro für den Bescheid und Auslagen für den Gutachter. Zusammen ergibt dies dann für Ebster knapp 90.000 Euro“, so Herrmann.

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Ebster habe bei der Fällaktion einer Birke, eines Ahorns und einer Eiche vorsätzlich gehandelt, um den Wert seines Grundstücks zu steigern, hieß es dazu im Oktober 2014 im Gemeinderat. Die Bäume waren Bestandteil der geforderten Grünflächen. „Wir haben hier einen Bebauungsplan und einen Freiflächenplan, die beide rechtskräftig sind“, bekräftigt Herrmann, „es war für Ebster klar erkenntlich, dass diese Bäume stehen bleiben müssen“.

„Die Bäume waren kerngesund“

Die Gemeinde stützt sich in ihrer beträchtlichen Geldbuße auf das Gutachten einer „Koryphäe aus der Oberpfalz“. Der Experte habe die Baumstümpfe gesehen und hätte daher exakte Rückschlüsse auf den Zustand und die Gesundheit der drei gefällten Laubbäume ziehen können. „Die Bäume waren kerngesund und hätten eine sehr gute Wachstumsprognose gehabt“, so das Urteil des Baumsachverständigen. Hermann glaubt:

Ich bin mir sicher, dass die Richterin uns stützen und unserem Bescheid diesmal folgen wird.

Er geht außerdem davon aus, dass Otto Ebster gegen den Bescheid klagen wird, wie schon einmal, als die Gemeinde ihm einen Bußgeldbescheid von 50.000 Euro für eine Fällaktion im Klosterjägerweg zustellte.

Auch dort ließ Ebster drei Laubbäume kappen, die seinem Mehrfamilienhaus im Weg standen. Doch bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Miesbach im Sommer vergangenen Jahres kam Ebster noch mit einer Geldstrafe von 5.000 Euro glimpflich davon, weil das Gericht nicht mehr zweifelsfrei klären konnte, „ob sich die gefällten Bäume im oder außerhalb des Baufensters befanden“, so Richterin Elke Dellner damals. Im neuesten Fall ist sich Herrmann ziemlich sicher, dass es diesmal mit der Geldbuße in dieser Höhe klappt.

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