Die Fallhöhe ist dabei gering: Selbst bei einer Niederlage vor Gericht müsste das Streitobjekt nur um ein paar Meter verschoben werden.
Es scheint sich in Rottach-Egern in letzter Zeit zu einem neuen Sport entwickelt zu haben, auch bei geringen Aussichten auf Erfolg einen Anwalt einzuschalten. Ob aufgrund einer geringen Ersparnis sechs Jahre gegen ein Bescheid vorgegangen wird, der früher oder später sowieso bezahlt werden muss. Oder dass man gegen die Höhe eines Hauses klagt, das kleiner ist als das eigene.
Rutsche ist keine Anlage
Zumindest gefühlt nehmen die Beschwerden und Gerichtsverfahren zwischen Anwohnern und Gemeinde immer mehr zu. Ganz aktuell geht eine Bürgerin gegen die Rutsche des örtlichen Kinderhortes vor. Wie es in einem anwaltlichen Schreiben gegenüber der Verwaltung heißt, sei es der Nachbarin zugesichert worden, dass auf besagtem Grundstück keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen.
„Mir ist unbegreiflich, wie eine Anwältin so etwas schreiben kann. Auch sie müsste doch wissen, dass eine Rutsche keine bauliche Anlage im Sinn des Baugesetzes ist“, so Bürgermeister Franz Hafner auf der jüngsten Sitzung des Rottacher Gemeinderates.
Antragstellerin “bekannt”
Daher sieht auch Hafner keinerlei Probleme auf die Gemeinde zukommen, wenn man die Rutsche weiterhin da belässt, wo sie auch derzeit steht. „Und selbst wenn, dann stellen wir sie drei Meter weiter. Dort hat die Frau keinerlei Handhabe“, erklärte der Bürgermeister.
Im Gemeinderat fand Hafners Haltung durchweg Zustimmung. Vor allem, da die Antragstellerin dem Gremium bereits als Querulantin bekannt ist. „Seitdem ich im Gemeinderat sitze, beschwert sich die Frau bei der Gemeinde über irgendwelche Sachen“, erinnert sich Josef Lang. Somit entschied man sich anschließend einstimmig gegen eine Verlegung der Rutsche.
Für die Nachbarin geht es jedoch nicht um die Lärmbelästigung, sondern einzig und allein um die Grundstücksfrage. Und die Chancen stehen hoch, dass diese nach der letzten Gemeinderatssitzung vor Gericht geklärt werden muss.
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