Im Fall der Sanierung des Maximilians herrscht weiter Verwirrung. Bereits seit Monaten streiten der ehemalige Inhaber Norbert Arden, die Gemeinde sowie das Landratsamt darum, wer für die Kosten der Dacharbeiten in Höhe von knapp 25.000 Euro aufkommen muss.
Klären soll das nun schon länger das Verwaltungsgericht München. Doch die Verhandlung wurde erneut abgesagt. Und keiner weiß warum.
Es geht um rund 25.000 Euro. Diese Summe wurde 2009 vom Amt für Denkmalpflege in die Hand genommen, um das Dach des Maximilian zu sanieren. Seit mehren Monaten streiten sich die Parteien nun, wer für die Kosten aufkommen muss.
Dabei sind die Fronten verhärtet. Während Landratsamt und Gemeinde überzeugt sind, dass die Rechtslage klar auf ihrer Seite ist, hält auch Arden an seinem Standpunkt fest. “Ich bin mir sicher, dass ich nicht zahlen muss“, so der frühere Eigentümer des Maximilian vor rund einem Monat.
Überraschende Absage
Mittlerweile liegt die Sache beim Verwaltungsgericht München. Und eigentlich hätte heute bei einem Vor-Ort-Termin die Entscheidung fallen sollen. Doch der Termin fiel kurzfristig aus. Auch das Landratsamt war davon überrascht. Dort ging man davon aus, dass der Termin stattfinden würde. Allerdings beschäftige man sich laut Pressesprecher Gerhard Brandl auch nicht mehr allzu intensiv mit dem Thema. „Für uns ist die Rechtslage eindeutig. Daher wäre vom Landratsamt auch kein Vertreter zugegen gewesen“, so Brandl.
Aber auch der ehemalige Inhaber wurde von der Absage überrascht. „Ich habe auch nur die Mitteilung des Gerichts bekommen. Warum der Termin ausgefallen ist, weiß ich nicht“, so Arden. Von ihm aus sei die Absage jedenfalls nicht gekommen.
Keine Verhandlung im Dezember
Da sowohl die eine als auch die andere Partei keine Erklärung für die Absage des Termins hat, müssen die Gründe wohl bei Gericht liegen. Doch auch hier weiß man offenbar nichts genaues. „Die Absage könnte viele Gründe haben“, heißt es aus der Pressestelle. Generell, so sagt man uns nur, sei es oftmals schwierig, mit allen Beteiligten einen passenden Termin zu vereinbaren.
Dabei ist es bereits zum zweiten Mal, dass der Gerichtstermin ausgefallen ist. Ob es nun einen weiteren Verhandlungstermin geben wird, ist nicht sicher. „Mich hat ja noch keiner gefragt“, meint Arden dazu. Zumindest im nächsten Monat jedoch hat das Münchner Verwaltungsgericht keine neue Verhandlung angesetzt.
Ursprünglicher Artikel vom 27. November mit der Überschrift: “Maximilian: Ex-Inhaber und Gemeinde treffen sich nun doch vor Gericht”
Mit der Firma Ten Brinke steht mittlerweile ein neuer Eigentümer für das Gmunder Maximilian fest. Doch die Vergangenheit holt die Gemeinde erneut ein. Der frühere Inhaber Norbert Arden, das Landratsamt und die Gemeinde Gmund streiten über einen 25.000-Euro-Bescheid.
Dabei soll geklärt werden, wer für die Sicherungsmaßnahmen am Dach des Maximilian im Jahr 2009 aufkommen muss. Bereits im Juli hätte die Verhandlung stattfinden sollen. Damals fiel sie kurzfristig aus.
Geht es nach dem neuen Eigentümer Ten Brinke und der Gemeinde Gmund, soll das Maximilian bis 2016 zu einem Prachtstück werden. Im Juni 2013 wurde ein Durchführungsvertrag unterzeichnet. Bis Anfang 2016 soll die Sanierung durch sein.
Warum es zuvor aber Jahrzehnte als Schandfleck bezeichnet wurde, zeigte sich Anfang 2009 besonders deutlich. Damals war das denkmalgeschützte Bauwerk so marode, dass dringend etwas passieren musste. Aus diesem Grund gab es im April 2009 eine Ortsbegehung, auf der neben Bürgermeister Georg von Preysing unter anderem auch Vertreter der Denkmalschutzbehörde anwesend waren. Das Fazit der Besichtigung lautete: Das Maximilian ist erhaltungsfähig. Nur das Dach bedürfe dringend einiger Reparaturen.
Streit um rund 25.000 Euro
Die Gemeinde Gmund unternahm jedoch zunächst nichts. Also nahm die Denkmalschutzbehörde im Landratsamt das Heft in die Hand und sanierte das Dach. Die Kosten dafür in Höhe von 24.800 Euro trug nicht der damalige Besitzer des Maximilian, Norbert Arden, sondern das Landesamt für Denkmalpflege. Nun, rund drei Jahre später, fordert das Landratsamt Miesbach die rund 25.000 Euro vom ehemaligen Besitzer zurück, wie Gabriele Dorby, Sprecherin des Landratsamtes, im Juli 2013 erklärte:
Es wurde geprüft, und die Rechtslage ist eigentlich eindeutig: Norbert Arden muss für die Kosten aufkommen.
Der ehemalige Besitzer des Anwesens Norbert Arden weigert sich allerdings, die Kosten für die Instandsetzung des Dachs zu tragen. Aus seiner Sicht muss die Gemeinde Gmund dafür aufkommen. Diese kaufte Arden das Maximilian im Jahr 2010 ab. Dazu Ardens Bevollmächtigter Bernd Cullmann vor rund drei einigen Monaten:
Bürgermeister Georg von Preysing hat im Beisein unserer Anwälte versichert, dass bei dem Kaufpreis keine weiteren Kosten auf Herrn Arden zukommen werden. Darin waren auch die rund 25.000 Euro Sanierungskosten inbegriffen.
Jetzt muss das Münchner Verwaltungsgericht klären, wer für die Kosten aufkommen muss. Klar ist das Landesamt für Denkmalpflege ist in Vorleistung getreten und will die Kosten zurück haben.
Frist verstrichen oder doch nicht?
Eigentlich hätte der Termin für die Verhandlung bereits am 31. Juli stattfinden sollen. Doch kurzfristig wurde die Anhörung abgesagt. Als Begründung hieß es: Ardens Beschwerde sei nicht rechtzeitig beim Gericht eingegangen. Die für die Zulassung der Klage notwendige Frist hatte der Ex-Besitzer verstreichen lassen.
Gezahlt hat er aber bislang trotzdem nicht. „Das Landratsamt hat behauptet, dass die Frist verstrichen sei, wir haben dagegen Einspruch eingelegt, das Gericht hat das geprüft und einen neuen Termin angesetzt“, betont Norbert Arden heute.
Am 29. November trifft man sich nun also zu einer Vor-Ort-Verhandlung am Maximilian. Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl wird dann klären müssen, wer für die rund 25.000 Euro aufzukommen hat. Für Arden gibt es da nur eine Antwort: “Ich bin mir sicher, dass ich nicht zahlen muss. Der Bürgermeister sollte sich an seine Zusage aus dem Jahr 2010 erinnern.”
In der Gmund Verwaltung sieht man das allerdings ganz anders, wie Geschäftsleiter Alfons Besel betont:
Die Gemeinde hat dieses Grundstück damals lastenfrei erworben und hat meines Wissens nach keine Zusage dafür gegeben, für diese Kosten aufzukommen.
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