Seitdem warteten die Bürger gespannt auf das Urteil der Universität. Nun ist Kreidl seinen Doktor auch ganz offiziell los. Die Universität der Bundeswehr München stuft seine Arbeit als „nicht dissertationswürdig“ ein.
Der Plagiatsvorwurf gegen Landrat Jakob Kreidl sorgte im März für einen Paukenschlag. Die Internetplattform VroniPlag hatte damals auf 103 der insgesamt 287 Seiten von Kreidls Abhandlung über den „Kosovo-Konflikt“ abgeschriebene Stellen gefunden und den Vorwurf öffentlich gemacht.
Für Vroniplag-Mitbegründer Martin Heidingsfelder stand dabei schon damals fest: „Kreidl muss zurücktreten. Jemand, der bereits bei seiner Doktorarbeit nicht ehrlich war, ist einer solchen politischen Verantwortung offensichtlich nicht gewachsen.“ Auch Vertreter anderer Parteien waren derselben Meinung.
Kurze Zeit später meldeten sich dann die zwei Professoren Dr. Meyer und Dr. Schlotter zu Wort. Aus ihren Arbeiten hatte sich der Landrat bedient, ohne diese als Quellen anzugeben. Schlotter und Meyer warfen Kreidl unter anderem Verstöße gegen das Urheberrecht vor.
Kein Rücktritt
Jakob Kreidl entschied sich jedoch früh gegen einen Rücktritt und gab wenige Wochen später lediglich seinen Doktortitel ab. „Ich bin zu der Entscheidung gelangt, dass ich den mir erteilten Wählerauftrag weiterhin auf der Grundlage des Vertrauens der Wählerinnen und Wähler, meiner Partei, der Kreistagsmitglieder und der Bürgermeister ausführen möchte“, betonte er im April 2013.
Zudem erklärte Kreidl, auf das Urteil der Universität warten zu wollen. Der Entscheidung der Prüfer werde er sich dann auch unterwerfen, so der Landrat. Doch mit der Prüfung der Arbeit ließen sich die dafür zuständigen Gremien viel Zeit. „Die Kommission wird zu einem Ergebnis kommen. Dieses wird der Präsidentin der Universität vorgelegt, die eine Entscheidung treffen wird. Die Aberkennung des Doktortitels ist eine der Möglichkeiten aus einem Strafenkatalog. Dabei kommt es aber darauf an, wie schwerwiegend der Plagiatsfall ist“, betonte der Pressesprecher der Bundeswehr-Universität, Michael Brauns auf Nachfrage.
Einstimmiges Urteil der Universität
Heute nun hat die Bundeswehr Universität ihr Urteil verkündet und Jakob Kreidl seinen Doktortitel aberkannt. In einer Presseerklärung heißt es:
Nach ausführlicher und abwägender Diskussion der vorliegenden Gutachten sowie aller einschlägigen rechtlichen Gesichtspunkte und unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte des vorliegenden Falls stimmte der Fakultätsrat der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften einstimmig zu, den mit Urkunde vom 31. Mai 2005 verliehenen Doktorgrad zurückzunehmen.
Gleichzeitig wird Kreidl von der Universität aufgefordert, seine Promotionsurkunde abzugeben. Die Arbeit stelle keine eigenständige wissenschaftliche Leistung dar und sei damit nicht dissertationswürdig, so die Prüfer in ihrem Fazit.
Mittlerweile hat sich auch Jakob Kreidl selbst zu Wort gemeldet und auf das Ergebnis der Prüfung reagiert. In einer vom Landratsamt Miesbach verbreiteten Stellungnahme akzeptierte der Landrat erwartungsgemäß das Urteil der Universität und möchte auch keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. „Ich bedauere sehr, dass meine Arbeit wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt, und wiederhole meine Entschuldigung hierfür“, so Kreidls Kommentar zu der Aberkennung.
Zudem betont er, die Universität bereits im April gebeten zu haben, den an ihn verliehenen Doktortitel zurückzunehmen. Ein Rücktritt von seinen Ämtern kommt für Kreidl derweil nach wie vor nicht infrage. Vonseiten des Landratsamtes hieß es dazu auf Nachfrage: „Diese Frage stellt sich nicht.“
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