Kripo räumt Auswertung von Handydaten ein

Aktualisierung vom 20. Dezember / 13:37 Uhr
Bereits vor drei Tagen hatten wir darüber berichtet, dass die Kripo zur Klärung der Rottacher Unfallflucht auch Handydaten im Umkreis des Tatortes auswertet. Die Polizei wollte dies jedoch zunächst nicht offiziell bestätigen.

Heute räumen die Ermittler nun in einer Pressemeldung ein, genau diesen Schritt gewählt zu haben. Eine heiße Spur fehlt aber auch weiterhin.

Im Falle der Unfallflucht mit Todesfolge an einer 52-jährigen Rottacherin fehlt den Beamten weiterhin eine heiße Spur
Im Falle der Unfallflucht mit Todesfolge an einer 52-jährigen Rottacherin fehlt den Beamten weiterhin eine heiße Spur

“Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch auf Grundlage richterlicher Anordnungen Telekommunikationsdaten ausgewertet”, heißt es in der heutigen Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Damit bestätigt die Polizei ganz offiziell, was die Tegernseer Stimme bereits vor drei Tagen berichtet hatte.

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Demnach haben sich die Beamten, um dem Täter auf die Spur zu kommen, eine Liste von Personen besorgt, die am 17. November rund um die Tatzeit zwischen 3.45 Uhr und 5.15 Uhr in der näheren Umgebung der Karl-Theodor-Straße ihr Mobiltelefon benutzt haben.

Telefondaten nicht der erhoffte Durchbruch

Das berichteten im Vorfeld bereits mehrere betroffene Personen, auf die die Polizei in den vergangenen Tagen heran getreten war. “Die Beamten der Kripo hoffen, dadurch Zeugen zu ermitteln, welche sich zur Unfallzeit in der Nähe der Karl-Theodor-Straße aufhielten und möglicherweise wichtige Hinweise geben können”, begründet die Polizei diesen Ermittlungsschritt heute.

Eine heiße Spur haben die Beamten allerdings auch durch die Auswertung der Handydaten bislang nicht. Aus diesem Grund will man nun die Ermittlungen auch über die Feiertage weiter fortsetzen und in den kommenden Tagen weitere Anwohner befragen. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt.

Ursprünglicher Artikel vom 17. Dezember mit der Überschrift: Kripo späht Handydaten von Anwohnern aus
Im Fall der Fahrerflucht mit Todesfolge im Bereich der Rottacher Karl-Theodor-Straße hat die Polizei weiterhin keinen konkreten Tatverdächtigen.

Da den Ermittlern scheinbar die entscheidenden Erkenntnisse fehlen, fahnden die Beamten mittlerweile auch in einer rechtlichen Grauzone. Offenbar konnte die Polizei ermitteln, wer zur Tatzeit im Umkreis des Tatortes mit einem Handy unterwegs war. Die Handynummern aus der Umgebung werden nun systematisch abtelefoniert.

„Wir haben derzeit keinen Tatverdächtigen. Die Ermittlungsgruppe ist aber nach wir vor aktiv, und es stehen noch Untersuchungsergebnisse aus“, erklärt Andreas Guske, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Um welche Untersuchungen es sich dabei handelt, will Guske allerdings nicht näher erläutern.

Dabei verlassen sich die Beamten mittlerweile nicht mehr nur auf die Auswertung der Geschwindigkeitsmessanlagen, die Befragung von Anwohnern oder die Untersuchung von sichergestellten Autoteilen. Wie jetzt bekannt wurde, verfolgt die Kripo einen nicht ganz unumstrittenen Ermittlungsansatz.

Wer wann wo und mit wem telefoniert

Um dem Täter auf die Spur zu kommen, hat sich die Polizei eine Liste der Personen besorgt, die rund um die Tatzeit zwischen 3.45 Uhr und 5.15 Uhr in der näheren Umgebung der Karl-Theodor-Straße ihr Mobiltelefon benutzt haben. Das berichten Betroffene, auf die die Beamten nun im Nachhinein zugekommen sind.

„Die Polizisten sind zu uns ins Geschäft gekommen und wollten wissen, was ich in der Nacht in der Nähe des Tatortes gemacht und weshalb ich zu dieser Zeit telefoniert habe“, so ein Rottacher, der namentlich nicht genannt werden möchte. Auch andere Einheimische erzählen von ähnlichen Erlebnissen.

Klare gesetzliche Grenzen

Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen der Behörden nicht so ohne Weiteres möglich und an enge gesetzliche Rahmenbedingungen geknüpft. Was erlaubt ist und was nicht, wird unter anderem
im Deutschen Telekommunikationsgesetz in den Paragrafen 112 und 113 geregelt. Demnach ist es zulässig, „[…] Auskünfte aus Kundendateien […] den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln.“ Weiter heißt es in Paragraf 113 Absatz 2 jedoch:

Die Auskunft darf nur erteilt werden, soweit eine in Absatz 3 genannte Stelle dies in Textform im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung […] unter Angabe einer gesetzlichen Bestimmung verlangt.

Sieht man von dem Ausnahmefall „Gefahr in Verzug“ ab, ist ein solcher Schritt demnach nur in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und mit der Zustimmung eines Richters möglich. „Eine solche Maßnahme geht nicht einfach so, sondern nur bei einem schwerwiegenden Delikt“, heißt es aus Kreisen der Polizei.

Im aktuellen Fall gehen die Beamten aber offiziell weiterhin von einer Unfallflucht mit Todesfolge aus. Ob dieser Tatbestand alleine die Herausgabe der Daten der Telekommunikationsanbieter an die Kripo juristisch rechtfertigt, lässt sich derzeit nicht klar beantworten.

Kein Kommentar von der Kripo

Rein technisch ist die Ermittlung der Personen, die in der Nähe des Tatortes zur vermeintlichen Tatzeit ihr Handy dabei hatten und möglicherweise telefonierten, indes kein Problem. So erhalten die Ermittler einfach eine Liste aller Personen, die zu besagter Zeit in einen Funkmasten in der Nähe des Tatortes eingeloggt gewesen sind ‒ inklusive Handynummer und Name. Im welchem Radius die Polizei die Handynutzer in Rottach-Egern ausgespäht hat, ist derzeit noch unklar.

Dabei soll das grundsätzliche Abhören der geführten Gespräche in Nachhinein technisch nicht möglich sein. Denn die Bundesnetzagentur und die Telekommunikationsanbieter zeichnen die Gespräche nicht pauschal auf, sondern halten „nur“ fest, wer wann wo und mit wem telefoniert hat. Von Seiten der Polizei wollte man die Praxis weder bestätigen noch dementieren. Man äußere sich nicht zu den einzelnen Ermittlungsschritten, so Pressesprecher Guske auf Nachfrage.

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