Trinkgelage beim Abendlauf verhindern

Für das Eisstadion Holzkirchen musste eine neue Benutzungsordnung festgelegt werden. Viel diskutiert wurde allerdings das vorgesehene Alkoholverbot. Damit sollen insbesondere die Trinkgelage von Jugendlichen am Freitagabend unterbunden werden. Doch mit einem grundsätzlichen Verbot könnte dem ESC Holzkirchen eine wichtige Einnahmequelle abhanden kommen.

Im Eisstadion ist Alkohol demnächst nur in Ausnahmefällen erlaubt. / Quelle: Gemeindewerke Holzkirchen.
Im Eisstadion ist Alkohol demnächst nur in Ausnahmefällen erlaubt. / Quelle: Gemeindewerke Holzkirchen.

Kinder und Jugendliche sollen grundsätzlich kein Alkohol trinken dürfen, darin waren sich die Holzkirchner Gemeinderäte einig. Doch mit einem generellen Alkoholverbot, wie es in der Benutzungsordnung festgeschrieben werden sollte, hatten einige ein Problem.

Denn damit würde auch der Glühweinverkauf bei Spielen der ersten Mannschaft verboten werden müssen. Dabei ist dies eine wichtige Einnahmequelle für den Verein, wie auch Helmut Heinrich vom ESC Holzkirchen bestätigt. Ganz zu schweigen natürlich von den Auswirkungen auf angrenzende Gastwirtschaft.

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Zweiter Jugendtreff

Der Geschäftsführer der Gemeindewerke, Alber Götz jun., erklärt die Hintergründe für die Idee des Alkoholverbots. Immer wieder würden Jugendliche ihren Alkohol selbst mitbringen und sich dann auf dem Gelände offensichtlich betrinken. „Dann haben wir keine Handhabe sie des Platzes zu verweisen“, weiß Götz.

Auch Heinrich hat von solchen Vorfällen gehört. Insbesondere beim Abendlauf wäre das ein Problem. Die jungen Erwachsenen würden sich häufig schon auf dem Parkplatz betrinken und dann auf das Sportgelände gehen. Heinrich, der selbst bei der Autobahnpolizei arbeitet, hat sich auch schon bei seinen Kollegen erkundigt.

Wie er berichtet, seien die Holzkirchner Beamten des öfteren tätig geworden. Bei den Personen handelt es sich zumeist um junge Leute aus Bad Tölz oder der Münchner Vorstadt. „Für Sie ist das zu einem zweiten Jugendtreff geworden“, weiß Heinrich.

Ausnahmen “leben”

Dennoch glaubt Heinrich nicht, dass sich ein generelles Alkoholverbot durchsetzen lassen würde. Gerade bei Hobbymannschaften bringe immer jemand einen Kasten Bier mit, weil er geheiratet oder Geburtstag gehabt habe. Und auch bei den Spielen würden sich die Zuschauer häufig ein Bier aus der Wirtschaft mitnehmen. Daher sieht er einer möglichen Regelung gelassen entgegen.

Das Problem der mangelden Durchsetzbarkeit sahen auch die Räte so. Daher plädierten Sie für die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. Götz kam dem gerne nach und erklärte, dass es ja ohnehin nicht Sinn der Regelung gewesen sei, das Bier beim Eisstockschießen zu verbieten. „Wenn wir die Möglichkeit einer Ausnahme reinschreiben, werden wir das auch Leben“, so Götz.

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