Eine Kiesgrube in der Nachbarschaft ist für die Anwohner oft nicht einfach. Besonders die donnernden Kieslaster sind ein Problem, wenn sie voll beladen über die Ortsstraße fahren. So geht es seit langem auch den Bewohnern von Föching. Bereits seit rund 20 Jahren betreibt die Firma Max Schnitzenbaumer auf dem Föchinger Ortsgebiet eine Kiesgrube.
Erst vor einem Jahr hatte der Holzkirchner Bauausschuss die Genehmigung für eine weitere Kiesgrube befürwortet. Auf dem rund 3,5 Hektar großen Grundstück sollen in den kommenden Jahren rund 267.000 Kubikmeter gefördert werden. Bereits damals wurde klar, dass die Föchinger Bürger von der Verkehrsbelastung durch die Grube nicht begeistert sind. Daher plädierte Thomas Hünerfauth (SPD) auch dafür den Abbau ausklingen zu lassen, da man sonst eine neue Verkehrsquelle nach Föching legen werde.
Altasphalt wird aufbereitet
Seit Kurzem jedoch wird auf dem Gelände auch Asphalt gelagert, wie Hünerfauth jüngst im Gemeinderat berichtet. Wie er erzählt, befürchten die Anwohner nun eine zusätzliche Belastung. Schließlich würden die LKW-Fahrten durch den An- und Abtransport des Materials kaum weniger werden. Ihm selbst sei der große schwarze Haufen und die Schredderanlage im Vorbeifahren aufgefallen, sagt Hünerfauth.
Diese Angaben kann auch das Landratsamt Miesbach bestätigen. Wie Sprecherin Gabriele Dorby erklärt, besitzt die Firma dort eine „immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb einer Brecheranlage für nachweislich teerfreien bituminösen oder mineralischen Straßenaufbruch“. Michael Schnitzenbaumer, der Geschäftsführer der Weyarner Kiesfirma, erklärt, was das genau bedeutet: „Wir bereiten dort Altasphalt wieder auf.“
Allerdings kann Schnitzenbaumer die Aufregung nicht nachvollziehen. Schließlich sei man schon lange dort und alles was man auf dem Gebiet mache, sei genehmigt, so der Geschäftführer. Man habe den Betrieb mit dem Landratsamt abgeklärt und von der Behörde Vorgaben für den Betrieb bekommen.
Laut Dorby hätte das Landratsamt in Absprache mit den Fachstellen zum Schutze der Umwelt entsprechende Auflagen festgesetzt. Zudem sei die Lagerfläche für die Zwischenlagerung des Materials auf maximal 1.000 Kubikmeter beschränkt. Solange sich Schnitzenbaumer an diese Vorgaben hält, ist der Betrieb völlig legal. Und die Föchinger müssen wohl mit der zusätzlichen Belastung zurecht kommen.
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