Hofer klagte gegen die Gültigkeit der Wahl. Der CSU-Kandidat und ehemaliger Landrat Jakob Kreidl sei damals nicht wahlfähig gewesen. Doch das Gericht erkannte den Protest nicht an.
Bis vor kurzem war noch unklar, ob Toni Hofer überhaupt mit seiner Klage vor Gericht zugelassen wird. Doch am Ende hat er das Klagerecht bekommen. Zusammen mit fünf Mitbürgern stand er heute vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München. Der beigeladenen Miesbacher Landrat Wolfgang Rzehak erschien nicht zum Gerichtstermin.
Die Landratswahl wurde aus drei Gründen angefochten
Der ehemalige Sparkassenbetriebswirt Hofer stellte mehrere Einsprüche, weshalb die Wahl damals nicht rechtlich und nach demokratischem Sinn abgelaufen sei. Kreidl sei zum Zeitpunkt der Wahl aus gesundheitlichen Gründen nicht dienstfähig gewesen. Das Gericht wiederlegte jedoch dieses Argument mit Verweis auf Art. 22 des Kommunalen Wahlbeamtengesetztes (KWBG): Eine Dienstunfähigkeit liegt bei demjenigen vor „…wer innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat.“ Eine Krankschreibung vom Hausarzt im Zeitraum der Wahl sei nicht ausreichend für eine dienstunfähige Beurteilung, so die Richterin weiter.
Hofers zweiter Anfechtungsgrund wurde ebenfalls abgelehnt. Er beanstandete, Kreidl sei aufgrund massiver Gesetzesverletzungen politisch nicht tragbar für ein derartiges Amt als Landrat. „Herr Kreidl hat damals die Verletzung der eidesstattlichen Erklärung seiner Doktorarbeit zugegeben. Er hätte das Amt gar nicht antreten dürfen!“ Das Gericht erklärte, man könne Herrn Kreidl keine Verbrechen oder anderweitigen Verfehlungen nachweisen, da er von keinem strafrechtlichen Gericht rechtsmäßig verurteilt wurde. „Solange jemand rechtlich nicht verurteilt wurde, ist derjenige straffrei“, so die Aussage der Richterin.
Eine Verkettung unglücklicher Umstände
Der 66-Jährige versuchte mit seinem letzten Einspruch, Recht zu bekommen. Zur Debatte stand die Aussage von Kreidl, er würde bei einem positiven Wahlausgang das Amt nicht annehmen. Der ausschlaggebende Punkt sei, dass der Kandidat diese Worte kurz vor der Wahl sagte, so Hofer. „Die Landratswahl war das reinste Chaos. Die Bürger wurden verunsichert und getäuscht. Die 12.065 Stimmen für Kreidl waren verlorenen Stimmen.“
Das Gericht argumentierte jedoch, es sei der CSU nicht mehr möglich gewesen, den Kandidaten auszutauschen. Der Zeitraum zwischen Kreidls Rücktritt und dem Wahltag war zu kurz. Die Entscheidung eines kurzfristigen Rückzuges sei völlig rechtens gewesen. „Das Gesetz verlangt sogar noch nach der Wahl, dass sich der Wahlgewinner entscheiden muss, ob er die Wahl annimmt oder ablehnt. „Insofern habe Herr Kreidl diese Entscheidung schon vorweg genommen und sich schon vor dem Wahlausgang gegen einen möglichen Amtsantritt entschieden“, so das Gericht weiter.
Die Richterin beurteilte diese Situation im Nachhinein als eine Verkettung unglücklicher Umstände. Das Gericht sah die Wahlgrundsätze „frei“, „gleich“ und „demokratisch“ bei der Landratswahl allerdings nicht verletzt.
Urteilsverkündung oder Klage zurückziehen?
Am Ende der Verhandlung entschied Toni Hofer, die Klage zurückzuziehen. Bei der Entscheidung spielten die finanziellen Hintergründe eine wichtige Rolle. Hätte der Kläger einer Urteilsverkündung zugesagt, so hätte er die gesamten Gerichtsbeiträge von 300 Euro zahlen müssen.
Hofer zeigte sich nach dem Prozess überrascht: „Der Ausgang des Verfahrens kommt sehr überraschend. Ich hätte nie gedacht, dass sich hier so eine eindeutige Lösung findet.”Seine Anwälte hätten ihm Mut gemacht. Daher könne er den Ausgang noch gar nicht fassen, sagt er: “Aber ich muss wohl dem Gericht glauben.“ Für den Fischbauauer ist die Sache damit abgeschlossen. Aufgrund der persönlichen Belastung möchte er weiteren Streitigkeiten aus dem Weg gehen.
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