Keine Asylbewerber in reinem Wohngebiet

Aktualisierung vom 12. März 2014 / 10:47 Uhr
Die Unterbringung von Asylbewerbern in der Mühltalstraße in Dürnbach wird immer unwahrscheinlicher. Die Gemeinde lehnte es gestern ab, eine Ausnahme von der Veränderungssperre zu genehmigen.

Dabei wurde bekannt, dass der Plan der Gemeinde, das Gebiet in ein reines Wohngebiet umzuwandeln, wohl der Unterbringung von Asylbewerbern zuwiderläuft.

Im Untergeschoss sollen keine Asylbewerber wohnen.
Der Eigentümer wollte mehr Licht für die Kellerräume. Die Gemeinde lehnte weitere Baumaßnahmen jedoch ab.

Schon seit einiger Zeit führt Peter Horst, Eigentümer des Grundstücks in der Mühltalstraße, Umbaumaßnahmen durch. Da dies jedoch gegen die von Gmund verhängte Veränderungssperre verstößt, stoppte das Landratsamt die Arbeiten vor rund zwei Monaten.

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Gestern wollte Horst nun eine Ausnahme von dieser Sperre erreichen. Dabei argumentierte er mit Fluchtwegen. Die Gemeinde lehnte jedoch ab. „Ausnahmen von der Veränderungssperre sind nur zulässig, wenn sie dem Sinn des Bebauungsplans nicht zuwiderlaufen“, erklärte Gmunds Bauamtsleiterin Christine Lang. Daher konnte keine Genehmigung erteilt werden.

Jurist hat Bedenken

Es sei ja gerade der Sinn einer Veränderungssperre, dass keine Tatsachen geschaffen würden, ehe der Bebauungsplan endgültig aufgestellt sei. Wie berichtet, möchte die Gemeinde das Umfeld der Mühltalstraße von einem allgemeinen Wohngebiet in ein reines Wohngebiet umwandeln. Ob dies jedoch überhaupt möglich ist, wird gerade geprüft. Denn in der Nähe befindet sich auch landwirtschaftliches Gewerbe.

Nun ist aber wohl noch ein weiterer Kritikpunkt aufgekommen. Denn laut Lang habe der Jurist der Gemeinde festgestellt, dass die Unterbringung von Asylbewerbern laut Gesetz eine Nutzung für soziale Zwecke sei. Diese ist jedoch in einem reinen Wohngebiet nicht realisierbar. Eine generelle Absage wollte Lang der Unterbringung von Asylbewerbern damit aber noch nicht erteilen. „Das wird sich erst im Bebauungsplanverfahren herausstellen“, so die Bauamtsleiterin auf Nachfrage.

Ursprünglicher Artikel vom 07. März mit der Überschrift: Skepsis zu Asylbewerberhaus
Die Grabungen rund um das geplante Asylbewerberhaus in Dürnbach müssen vom Eigentümer Dr. Peter Horst beseitigt werden. Diese seien wegen einer Veränderungssperre nicht zulässig.

Nun hat Horst eine Ausnahme von der Veränderungssperre beantragt, die am kommenden Dienstag vor dem Bauausschuss behandelt wird. Derweil ist sich der Gmunder Bürgermeister Georg von Preysing nicht sicher, ob der Eigentümer die Gemeinde nicht an der Nase herumführt.  

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Ein aktuelles Bild, auf dem man sehr gut die massiven Arbeiten im Außenbereich sieht.

Noch immer gibt es keine Bewegung bei der Unterbringung von 12 Asylbewerbern im Dürnbacher Asylbewerberhaus. Ein Antrag auf Umnutzung des Hauses in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten liege noch zur Entscheidung beim Landratsamt, hieß es heute aus dem Gmunder Bauamt. Wann darüber entschieden wird, sei noch nicht bekannt.

Allerdings muss der Eigentümer des Hauses, Dr. Peter Horst, die Ausgrabungen, die er auf dem 2.700 Quadratmeter großen Gelände in den letzten Monaten durchgeführt hat, wieder beseitigen lassen. Diese seien nicht zulässig, da die Gemeinde im vergangenen Oktober eine einjährige Veränderungssperre für das Gebiet verhängt hatte. Das erklärt das Landratsamt auf Nachfrage.

Eigentümer schweigt

Horst hat nun eine Ausnahme von dieser Veränderungssperre beantragt. Laut Auskunft des Gmunder Bauamtes, um scheinbar mehr Licht in die Kellerräume lassen zu können. “Er argumentiert mit Fluchtwegen”, erklärt Bauamtsleiterin Christine Lang. Darüber muss am kommenden Dienstag der Bauausschuss entscheiden. Allerdings hatten die Anwohner im vergangenen Herbst auch gefordert, den Keller nicht zur Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen.

Bis über die Ausnahme entschieden ist, ist der Einstellungsbescheid über weitere Abgrabungsmaßnahmen weiterhin rechtskräftig, sagt Gerhard Brandl vom Landratsamt Miesbach. Dem Eigentümer sei nur erlaubt, die vorgenommenen Abgrabungen wieder rückgängig zu machen. Dies betreffe allerdings nur die Außenflächen. Wenn der Eigentümer im Innenraum genehmigungsfreie Maßnahmen durchführt, seien diese nicht vom Einstellungsbescheid erfasst. Ein neuer Bauantrag liege dem Landratsamt allerdings nicht vor, so Brandl weiter.

Preysing skeptisch

In der Gemeinde ist man derweil ratlos, ob überhaupt noch Asylbewerber in das Haus einziehen werden. Zwar habe der Eigentümer, laut Aussage des Landratsamts Miesbach, weiterhin Interesse bekundet, das Haus zu vermieten. Unterschrieben ist der Vertrag aber auch nach nunmehr über einem halben Jahr noch nicht. Die Gemeindeverwaltung ist misstrauisch, was sie davon halten soll.

Bürgermeister Georg von Preysing betonte bei der gestrigen Bürgerversammlung, ihm seien die Ziele des Eigentümers nicht bekannt: “Ich bin mir nicht sicher, ob uns der Antragsteller nicht an der Nase herumführt.” Der Eigentümer hüllt sich derweil in Schweigen. Für eine Stellungnahme zu seinen aktuellen Zielen war er nicht erreichbar.

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