Ein Wall gegen den Straßenlärm

In der jüngsten Kreuther Gemeinderatssitzung hatten sich die Räte mit einem Lärmschutzwall zu beschäftigen. An der Hauptstraße entlang der Weissach sind bereits einige dieser Wälle Realität.

Daher erkannte man auch dem Antragsteller seinen Lärmschutz zu und befand, dass an dieser Stelle andere Maßstäbe als im restlichen Ort anzusetzen sind. Dennoch wollte man die Schutzwände nicht weiter in die Höhe wachsen lassen und beschloss eine Obergrenze.

Die Hecken reichen als Lärmschutz nicht mehr aus. Jetzt soll ein Damm her
Die Hecken reichen als Lärmschutz nicht mehr aus. Jetzt soll ein Damm her.

Direkt neben der Straße zu wohnen, ist in Sachen Lärm sicher nicht immer angenehm. Daher haben Anwohner sich an der Hauptstraße entlang der Weissach schon länger dazu entschieden, sich gegen den Lärm durch sogenannte Schutzwälle abzuschirmen.

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Nun sollen auch die Mehrfamilienhäuser an der Wiesseer Straße zwischen Hausnummer 18 und 20 einen solchen Wall bekommen. Bisher schützt sie nur eine rund zwei Meter hohe Hecke vor ungebetenen Blicken. Den Lärm der Straße hält diese aber nur unzureichend ab.

Höhenentwicklung stoppen

Grundsätzlich hatten die Räte nichts gegen diesen Antrag. Zumal der Lärmschutzwall auch noch bepflanzt wird und sich so in die Umgebung einbettet. Allerdings störten sich die Kreuther Gemeinderäte an dem ebenfalls eingereichten Tor. Dieses sollte insgesamt 2,40 Meter hoch werden und jeweils zur Hälfte aus Holz und Glas bestehen.

Dies entspricht so allerdings nicht Kreuths Satzung, war man sich vergangene Woche schnell einig. „Wir schaffen hier einen Bezugsfall, das können wir uns gar nicht erlauben“, erklärt der zweite Bürgermeister Bernd Rohnbogner. Hintergrund ist, dass im Baurecht einmal genehmigte Präzedenzfälle auch für weitere Bauanträge gelten. Ist einmal ein großes Tor genehmigt, kann man es auch den Nachbarn nicht verweigern. Daher lehnte man dieses am Ende auch ab.

Außerdem merkte Gemeinderat Martin Walch an, dass der geplante Wall nochmals höher angedacht sei als die drumherum liegenden Wälle. „Wenn wir da nicht aufpassen, wird der nächste Wall auch 2,40 Meter oder noch höher“, so Walch. Daher orientierte man sich nun an dem höchsten bestehenden Wall und setzte eine Höchstgrenze von 2,20 Meter fest. Daran werden sich auch künftige Bauanträge orientieren müssen.

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