Zahlreiche „Verfehlungen“ hat sich Miesbachs Ex-Landrat während seiner Amtszeit geleistet. Darunter eine 118.000 Euro teure Geburtstagsfeier, zu der Kreidl nur insgesamt 7.000 Euro beisteuerte. Den Rest teilten sich Sparkasse und Landratsamt. Zudem ließ sich Kreidl auch Privatreisen, beispielsweise nach Israel, als Dienstreise bezahlen.
In einem Bericht des Innenministeriums fordern die Experten aus München, dass sich die zuständigen Behörden das Geld von den maßgeblichen Akteuren zurückholen sollen. Darunter natürlich auch Kreidl.
Anfang März hat sich der Kreistag nun mit der Sache befasst. Wie das Landratsamt bestätigt, hat man sich in der Sitzung darauf geeinigt, dass Kreidl dem Landkreis knapp 3.000 Euro erstattet. Bestandteil dieser Vereinbarung waren insgesamt zwei Privatflüge sowie fünf Dienstreisen, bei denen Kreidl sich seinen Sitzplatz unerlaubt hatte upgraden lassen.
„Landkreis hat auf nichts verzichtet“
Nicht enthalten waren hingegen Forderungen zu der Geburtstagsfeier und anderen Verfehlungen. „Das ist nur eine Teilvereinbarung“, stellt Kreisrat Martin Walch (SPD) daher heute klar. „Damit sind lediglich die Forderungen bezüglich der Reisekosten abgegolten“, bestätigt auch Gabriele Dorby, Sprecherin des Landratsamts.
Es habe sich dabei auch nicht um einen Vergleich gehandelt, erklärt Walch. „Die Forderungen hat Kreidl komplett erfüllt. Der Landkreis hat auf nichts verzichtet“, so Walch. Dabei waren in dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses weitaus mehr Ausgaben Kreidls beanstandet worden. Zwar seien auch diese Forderungen, wie beispielsweise für die Geburtstagsfeier, geprüft worden, doch laut Dorby seien diese rechtlich nicht durchsetzbar:
Wir haben das von unseren Anwälten prüfen lassen. Bei der Geburtstagsfeier gibt es leider keine Rechtsgrundlage für Forderungen. Nur bei den Flügen kann man von einer ungerechtfertigten Bereicherung sprechen.
Damit bekommt der Landkreis, zumindest bisher, weit weniger zurück als beispielsweise die Kreis-CSU. Wie Alexander Radwan (CSU) der TS bereits im Oktober bestätigt hatte, schuldete Kreidl seiner Partei noch 17.000 Euro Wahlkampfkosten. Diese soll er mittlerweile beglichen haben.
Dennoch kann der Steuerzahler unter Umständen noch auf weitere Entschädigungen hoffen. Denn, wie Dorby erklärt, sind weitere Ansprüche des Landratsamtes gegenüber Kreidl mit der Zahlung der 3.000 Euro noch nicht abgegolten.
Schließlich stünden weiterhin die Prüfungen vonseiten der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts aus. „Sollten sich daraus weitere Ansprüche ableiten, kann auch der Landkreis noch einmal Forderungen stellen“, so Dorby. So will die Sparkasse unter anderem bis zu 1,78 Millionen Euro von dem Ex-Landrat zurück.
In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass mit der Zahlung von 3.000 Euro sämtliche Ansprüche aus dem Prüfbericht abgegolten seien. Nach nochmaliger Absprache mit dem Landratsamt ist dies jedoch nicht der Fall. Wir haben dies im Artikel korrigiert.
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