Wer Geld von der Kommune erhält, soll sich auch an staatliche Werte halten – beispielsweise den im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigungsgrundsatz, der eine Diskriminierung aufgrund der religiösen oder sexuellen Orientierung verbietet. So zumindest die Forderung der Holzkirchner SPD. Damit reagierte die Fraktion auf die Entlassung einer homosexuellen Hortleiterin in Holzkirchen.
Per Gemeinderatsbeschluss sollen sich alle betroffenen Einrichtungen schriftlich zur Einhaltung der staatlichen Grundwerte verpflichten. Bei Nichtunterzeichnung drohen entsprechende Schritte. Bereits Mitte Mai reichten die Sozialdemokraten ihren Antrag form- und fristgerecht im Rathaus ein.
Entscheidung mit enormer Tragweite
Dann die Enttäuschung auf der Gemeinderatssitzung am 19. Mai, als über den Antrag abgestimmt werden sollte: “Es handelt sich um eine so weitgehende Entscheidung, dass wir das erst einmal von der Rechtsaufsicht im Landratsamt prüfen lassen”, rechtfertigte Bürgermeister Olaf von Löwis den Aufschub.
Doch auch im Landratsamt scheint man sich der enormen Tragweite bewusst zu sein: “Die Anfrage der Holzkirchner SPD bezüglich Gleichbehandlung von Mitarbeitern in KiTas wurde von unserer Kommunalaufsicht an die Regierung von Oberbayern mit der Begründung weitergeleitet, dass es sich bei dieser Anfrage womöglich um ein landkreisübergreifendes Thema handelt, welches eine gewisse Brisanz beinhaltet.”
Nun liegt es an der Regierung von Oberbayern den Antrag zu behandeln oder ebenfalls an die nächst höhere Instanz – das Bayerische Innenministerium – weiterzuleiten. In jedem Fall wird die Entscheidung über den Holzkirchner SPD-Antrag bundesweite Auswirkungen haben: Vielerorts stehen die Richtlinien des “Arbeitgebers Kirche” in der Kritik. Ein politischer Beschluss wird daher weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen und die Regelungen der Kirche nachhaltig beeinflussen.
SOCIAL MEDIA SEITEN