Heute hat sich auch der Kreistag an die Empfehlung des Landratsamtes gehalten und die Bezüge der neuen Landräte öffentlich diskutiert. Unterm Strich gibt es weniger Geld für Rzehak, Pongratz und Thurnhuber.
Nachdem mit Ingrid Pongratz (CSU) und Klaus Thurnhuber (Freie Wähler) die Stellvertreter von Landrat Wolfgang Rzehak (Grüne) gewählt waren, ging es zum Ende der heutigen konstituierenden Sitzung des Kreistags schließlich ums Geld.
Wie bereits mehrfach berichtet, hatte das Landratsamt Miesbach die Gemeinden und auch den Kreis dazu aufgefordert, nicht nur das Gehalt der Bürgermeister und des Landrats, sondern auch das der Stellvertreter öffentlich zu beschließen. Während das Grundgehalt eines Ersten Bürgermeisters und des Landrats schon länger öffentlich einsehbar ist, wurde deren Dienstaufwandsentschädigung, einschließlich die der Stellvertreter, immer hinter verschlossenen Türen festgelegt. Mit der neuen Legislaturperiode hat sich das nun aber auf Gemeinde- und Kreisebene geändert.
Auch Kreistag setzt auf Transparenz
Nachdem vergangene Woche die Talgemeinden und Waakirchen einen Schritt zu mehr Transparenz wagten und die Vergütungen offenlegten, zog heute der Kreistag nach. Demnach bekommt Wolfgang Rzekak zusätzlich zu seinem Grundgehalt von monatlich 8.970,27 Brutto (Besoldungsgruppe B6) künftig eine Aufwandsentschädigung von 846,31 Euro dazu. „Der Kreistag hat bei der Entschädigung einen Spielraum zwischen 846 und 1.164 Euro brutto. Ich schlage vor, dass wir uns hier an der untersten Grenze orientieren“, so Landrat Wolfgang Rzehak.
Zu Zeiten seines Amtsvorgängers Jakob Kreidl (CSU) hatte sich der Kreistag hingegen für den Höchstsatz ausgesprochen. „Ich finde es löblich, dass Wolfgang Rzehak damit auf Sparsamkeit achtet, daher sollten wir das so beschließen“, betonte auch Rzehaks neue Stellvertreterin Ingrid Pongratz (CSU). Im Anschluss ging es dann auch um den monatlichen Verdienst des Zweiten und Dritten Landrats. So bekommen Pongratz als Vize- und Klaus Thurnhuber als Dritter Landrat künftig 1.000 beziehungsweise 400 Euro Brutto im Monat als Entschädigung. Auch hier wurde der Satz deutlich reduziert. Die beiden Stellvertreter erhalten 340 Euro weniger als ihre Vorgänger.
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