Nach den gestrigen Enthüllungen des Prüfungsberichts zu der Sponsoring-Affäre unter Ex-Landrat Jakob Kreidl geht es heute daran, die Konsequenzen aus den dargelegten Ereignissen zu ziehen. Denn der Auftrag sowohl an das Landratsamt als auch an die Sparkasse ist klar: Wo es rechtlich möglich ist, soll man das Geld von den beteiligten Personen zurückfordern.
Klare Forderung aus München
Die gestrige Veröffentlichung des Prüfberichts der Regierung von Oberbayern vor dem Innenausschuss des Bayerischen Landtags ähnelte einer Inszenierung. Die Botschaft der Verantwortlichen aus Staatskanzlei und Innenministerium war offensichtlich: So darf es in keinem Fall weitergehen.
Und die in gewisser Weise inszenierte Veröffentlichung verfehlte ihre Wirkung nicht. In ungewöhnlich harschen Worten kritisierte der Prüfbericht die Vorgänge in Miesbach rund um die Hauptakteure Jakob Kreidl, Arnfried Färber und Georg Bromme. Und auch die Abgeordneten des Ausschusses nahmen kein Blatt vor den Mund. Sogar von Seiten der CSU-Fraktion wurden die Vorgänge in Miesbach massiv kritisiert.
So unterstützte Kreidls Parteikollege Norbert Dünkel ausdrücklich die Prüfung nach möglichen „zivilrechtlichen Maßnahmen und Rückforderungen“ von den Beteiligten. Somit ist offensichtlich, dass man sich in München von den Affären im Landkreis Miesbach distanzieren will. Vollkommene Transparenz und Aufklärung stehen jetzt auf der Tagesordnung. Dabei wird die Aufarbeitung gezielt an den genannten Personen festgemacht.
Rechtliche Rahmenbedingungen prüfen
Heute, einen Tag nach der Veröffentlichung des Berichts, geben sich sowohl das Landratsamt als auch die Sparkasse größtmögliche Mühe, die Vorgaben der Prüfer umzusetzen. So erklärt Gerhard Brandl vom Landratsamt, dass die weiteren Schritte derzeit untersucht werden. Mit Ergebnissen sei jedoch erst im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu rechnen.
„Grundsätzlich besteht dabei die Möglichkeit, dass beispielsweise Herr Kreidl dafür auch persönlich haftbar gemacht wird“, betont Brandl. Wie genau aber etwaige Rückforderungen geltend gemacht werden können, das gelte es nun zu klären.
Ähnliche Vorgänge laufen auch in der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, nachdem der neue Vorsitzende, Dr. Martin Mihalovits, bereits gestern angekündigt hatte, mögliche Rückforderungs- und Schadenersatzansprüche bei den Verantwortlichen geltend machen zu wollen. Mit dem Abschluss dieser Prüfung sei jedoch, so die Aussage aus informierten Kreisen, erst Ende Juli zu rechnen.
Warum nach den Erkenntnissen der Regierung von Oberbayern überhaupt eine solche Prüfung notwendig ist, erläutert Stefan Frey vom Innenministerium:
Aufgabe der Sparkassenaufsicht ist es lediglich, zu entscheiden, was zulässig ist und was nicht. Die Frage nach Rückforderungsansprüchen ist dann aber noch ein, zwei Stufen höher angesiedelt. Dort spielen dann auch andere Faktoren wie beispielsweise Vertragsangelegenheiten mit hinein. Von dem Bericht ist daher nicht automatisch auch auf Forderungen zu schließen.
Wie Frey erklärt, steht bei der eingehenden Prüfung durch Landratsamt und Sparkasse nun auch die Befragung von Kreidl und Bromme auf dem Programm. Dies soll nicht vor dem Ausschuss, sondern direkt vor einem Gremium in der Sparkasse und dem Landratsamt erfolgen. „Es ist ganz normal, dass die beteiligten Personen ihre Sicht der Dinge schildern müssen“, so Frey. Sollten sich am Ende Ansprüche seitens der Sparkasse oder des Landratsamtes ergeben, müssten diese wohl auf dem zivilrechtlichen Weg eingeklagt werden.
Auch die Bürgermeister im Visier?
Dabei konzentriert sich die Suche nach möglichen Ansprüchen aber nicht nur auf die Hauptverantwortlichen. Auch die Bürgermeister des Landkreises könnten aufgrund ihrer Beteiligung an der umstrittenen Informationsfahrt nach Serfaus ins Visier der Anwälte geraten. Hier gibt man sich derzeit aber noch unbesorgt. „Ich kann mir das, ehrlich gesagt, nicht vorstellen“, erklärt der ehemalige Rottacher Bürgermeister Franz Hafner auf die Frage nach möglichen Forderungen.
Aus seiner Sicht sei die Fahrt immer auch noch eine Arbeitsfahrt gewesen, bei der er aus seiner Sicht „hochinteressante Erkenntnisse“ gewinnen konnte. „Einzig die Unterbringung in einem so hochklassigen Hotel fand ich nicht notwendig. Das habe ich aber auch damals schon betont“, so Hafner.
Forderung an die Staatsanwaltschaft
Unabhängig von etwaigen Schadenersatzansprüchen steht zumindest für die Hauptverantwortlichen Georg Bromme und Jakob Kreidl auch die strafrechtliche Verfolgung weiter im Raum. So wurde schon im Innenausschuss der Ruf laut, die Staatsanwaltschaft solle Ermittlungen aufnehmen. Derzeit prüft die Behörde allerdings noch, ob dafür die nötigen Voraussetzungen bestehen. Der Bericht der Regierung von Oberbayern könnte hier natürlich ein entscheidender Faktor sein.
Genau festlegen, bis wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, wollte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Florian Gliwitzky, am Dienstag nicht. Man werde in Ruhe sehen, ob weitere Unterlagen gesichtet werden müssten, bevor man ein Ergebnis mitteile, so Gliwitzky auf Nachfrage.
Wie auch immer die Sache am Ende ausgehen wird, es ist bereits jetzt klar, dass die Aufarbeitung der Geschehnisse auch in den kommenden Wochen und Monaten die Öffentlichkeit weiter beschäftigen wird. Die Auswirkungen des Imageschadens durch die Affären dürften aber wohl noch länger zu spüren sein.
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