Aus Sicht des Stadtrats ist der geplante Dachüberstand nicht mit dem Ortsbild vereinbar. Im Landratsamt sieht man das anders und hat die Entscheidung kassiert. Tegernsee will sich das allerdings nicht bieten lassen.
Zwischen dem Landratsamt Miesbach und den Talgemeinden kommt es hin und wieder zu Streit. Meist geht es dabei um Bauvorhaben und die Genehmigung entsprechender Anträge. Obwohl Bauanträge bei der Gemeinde eingereicht werden und Bauausschüsse sowie Gemeinde- oder Stadtrat darüber entscheiden, was genehmigt wird und was nicht, hat das letzte Wort immer das Landratsamt Miesbach. Das Landratsamt ist die eigentliche Genehmigungsbehörde.
Lehnt eine Gemeinde ein Bauvorhaben ab, geht ein entsprechender Bescheid dem Landratsamt zu. In vielen Fällen ist man dort dann derselben Meinung wie die Kommune. Hin und wieder haben beide Seiten allerdings unterschiedliche Auffassungen darüber, was mit der Ortsgestaltungssatzung und dem Ortsbild einer Gemeinde vereinbar ist und was nicht. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus Tegernsee.
Ein Dach, das zum Carport wird
Im Asamweg möchte eine Hausbesitzerin den bestehenden Dachvorsprung ihres Hauses weiter verlängern und darunter einen Carport integrieren. Mit einem entsprechenden Antrag hatte sich der Tegernseer Bauausschuss bereits im Februar befasst, die Pläne als optisch unpassend angesehen und sie abgelehnt. Aus Sicht der Stadt ist der geplante Dachvorsprung unharmonisch und in dieser Form nicht mit dem Tegernseer Ortsbild vereinbar.
Am vergangenen Montag hatte der Bauausschuss den Antrag dann erneut auf dem Tisch. Der Grund: Das Landratsamt Miesbach ist anderer Meinung als die Stadt Tegernsee und findet, dass sich der Bau durchaus in das Ortsbild einfügt. Im Bauausschuss sorgt diese Haltung für Unverständnis. So erklärte Peter Hollerauer (Freie Wähler):
Für dieses Haus bräuchte man eigentlich eine eigene Ortsgestaltungssatzung. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn uns das Landratsamt hier einfach überstimmt.
Auch Norbert Schußmann (CSU) bezeichnete die Bauweise und das Vorgehen des Landratsamtes als „völlig unpassend“. Nun ging es darum, zu beurteilen, wie die Stadt Tegernsee mit der Situation umgehen soll. „Sollte der Bauausschuss die Pläne erneut ablehnen, kann das Landratsamt unsere Entscheidung ersetzen“, betonte Bürgermeister Johannes Hagn (CSU). Der Bauherr dürfte den Carport dann also auch gegen den Willen der Stadt errichten. Wollen die Verantwortlichen im Tegernseer Rathaus das verhindern, müssen sie vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.
Dann hieße es also, die Stadt Tegernsee gegen das Landratsamt Miesbach. Bevor es allerdings soweit ist, wird Tegernsee die Reaktion aus dem Landratsamt abwarten und dann entscheiden, ob man vor Gericht zieht. Der Bauausschuss lehnte den Antrag erneut einstimmig ab.
Der Fall im Tegernseer Asamweg ist derweil nicht das einzige Beispiel für einen Disput zwischen einer Talgemeinde und dem Landratsamt. Auch Kreuth befindet sich derzeit im Streit mit dem Miesbacher Behörde. Im Kreuther Ortsteil Point hatte ein Bauherr sein Haus um 35 Zentimeter höher gebaut, als ursprünglich von der Gemeinde genehmigt.
Das rief die Verantwortlichen im Kreuther Rathaus auf den Plan. Man forderte den Bauherrn auf, sich an den ursprünglichen Bebauungsplan zu halten. Doch das geschah nicht, da das Landratsamt Miesbach die Entscheidung der Gemeinde ersetzte. Jetzt treffen sich beide Seiten vor Gericht.
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