Dem widerspricht das Wasserwirtschaftsamt auf Anfrage der TS erneut. Es wäre „schlichtweg nicht sinnvoll“.
Rund ein Jahr ist das letzte große Hochwasserereignis am Tegernsee nun her. Damals verursachte die Flut einen geschätzten Schaden von 2,4 Millionen Euro. Damit so ein Schaden in Zukunft verhindert, oder zumindest eingedämmt werden kann, will das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim das Schuhmacher-Wehr in Gmund erneuern.
Die Idee dahinter ist folgende: Derzeit ist mit dem vorhandenen Wehr effektiv keine Steuerung des Seespiegels möglich. Mit dem neuen Wehr soll nun – wenn abzusehen ist, dass ein Hochwasser den Tegernsee heimsuchen wird – schon vorher der Seespiegel um bis zu 30 Zentimeter gesenkt werden. So soll eine Art Puffer geschaffen werden, der die Auswirkungen der Flut eindämmen kann, da der See auf diese Weise mehr Wasser aufnehmen kann als ohne die vorherige Regulierung.
Güterabwägung im Katastrophenfall
Der Verein „Rettet den Tegernsee e.V“ meldet gegen das Wehr allerdings seine Bedenken an. Die Mitglieder befürchten, dass das neue Wehr in Zukunft dazu benutzt werden soll, den Tegernsee aufzustauen und so die Unterlieger der Mangfall zu schützen. Der Tegernsee soll demnach de facto als Rückhaltebecken fungieren. Leidtragende wären in diesem Fall die Seeanlieger.
Die Argumentation der Gegner ist dabei vielschichtig. Insbesondere aber der Katastrophenfall wird heraufbeschworen. In einer solchen Situation habe das Wasserwirtschaftsamt in Rosenheim die Kontrolle über das Wehr und würde im Rahmen einer Güterabwägung eher den Tegernsee mit seinen wenigen direkt Betroffenen aufstauen, als die rund 250.000 Anwohner der unteren Mangfall unter Wasser zu setzen.
Dieser Darstellung widerspricht das Wasserwirtschaftsamt auf erneute Anfrage der TS hin nun allerdings vehement. So ist es zwar richtig, dass es nicht vorgesehen ist, die Kontrolle über das Wehr bei den Tal-Gemeinden anzusiedeln. Das Aufstauen des Sees steht für die Verantwortlichen aber dennoch nicht zur Debatte.
Anlieger hätten Entschädigungsansprüche
Grund dafür ist, dass auf Seiten der Seeanlieger umfangreiche Entschädigungsansprüche gegenüber dem Freistaat Bayern entstehen würden. Der Effekt für die Unterlieger ist dagegen nicht nennenswert, wie Willibald Slowaczek von der Planungsabteilung des Wasserwirtschaftsamts betont:
Eine solche Steuerung, die also nur Nachteile mit sich bringen würde, wäre schlichtweg sinnlos.
Außerdem weisen die Experten darauf hin, dass selbst im schlimmsten Fall für die Anwohner des Tegernsees kein Nachteil entstünde. Zwar bestehe in Zukunft eine „geringfügig höhere Staumöglichkeit“ als bisher, diese führt aber nur zu einer Verschlechterung der Seeanlieger, wenn zuvor auf die geplante Vorentlastung verzichtet würde.
Und selbst einer nachträglichen „Aufrüstung“ des vorhandenen Wehrs erteilt das Wasserwirtschaftsamt eine Absage. Ungeachtet der rechtlichen Probleme einer solchen Maßnahme sei diese auch technisch nicht möglich. Das geplante Wehr ist auf die zu erwartenden Kräfteeinwirkungen ausgelegt. Sollten sich diese ändern, könnte das Bauwerk die Kräfte nicht mehr sicher in den Untergrund ableiten. Somit würden dafür entweder umfangreiche Umbauten oder sogar ein Neubau erforderlich werden.
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