Transparenz für nichtöffentliche Gemeinderatssitzungen: Nach dem am Dienstag die HS über neue Entwicklungen zu dem Thema berichtet hat, sollten auch die Bürgermeister Gelegenheit bekommen, sich zu dem Thema zu äußern. Fazit: Es wird auch in Zukunft keine Tagesordnung für nichtöffentliche Sitzungen geben.
Kommunalaufsicht beharrt auf seiner Ansicht
Dabei haben sich die meisten auf die Antwort der Kommunalaufsicht im Landratsamt bezogen. Diese weist darauf hin, dass der Zweck des Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht darin besteht, bestimmte Ergebnisse zu erzielen oder etwas zu verbergen. Hingegen sei ausschlaggebend, das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen Einzelner zu schützen.
Zwar geben die Experten zu, dass die Veröffentlichung der Tagesordnung grundsätzlich möglich wäre. „Der Sinn der Bekanntgabe liegt jedoch darin, dass an einem Tagesordnungspunkt interessierte Gemeinde-Einwohner bei der Beratung zuhören können“, so die Kommunalaufsicht. Und dies sei bei nichtöffentlichen Sitzungen ohnehin nicht möglich.
Auch in Holzkirchen verweist man auf die entsprechenden Auszüge in der Gemeindeordnung. Ohnehin bestünde die Verpflichtung, Tagesordnungspunkte ohne entsprechende Einschränkungen öffentlich zu behandeln. Obwohl bei dieser Vorgehensweise die Veröffentlichung der Tagesordnung kein Problem darstellen dürfte, wird man in Holzkirchen dem Münchner Vorbild nicht folgen, „da es hierfür weder Grund noch Rechtfertigung gibt“.
Wöhr: Öffentlichkeit erleichtert Arbeit der Bürgermeister
Damit folgen die meisten Kommunen also gerade der Argumentation, welche in dem HS-Artikel von Juristen kritisiert wurde. Einzig der Weyarner Bürgermeister Leonhard Wöhr antwortete selbst und lieferte nachvollziehbare Gründe für die Absage.
Demnach sei es ein Unterschied, ob eine kleine Gemeinde wie Weyarn die Tagesordnung veröffentlichen würde, oder die Stadt München. Zum einen könne sich die Stadt eine Pressestelle sowie eine Rechtsabteilung leisten, welche fortwährend die juristische Unbedenklichkeit der Tagesordnung prüfen könne.
Daneben sei zu berücksichtigen, dass in einer Millionenstadt die Anonymität weit eher gewährleistet ist, als in einer kleinen Gemeinde, wo bereits die Überschrift häufig schon den Rückschluss auf Beteiligte mit gegebenenfalls schützenswerten Belangen erlaubt. Dazu Wöhr:
Die Veröffentlichung, dass beispielsweise für die Münchner Philharmonie die Entlassung einer Musikerin zu entscheiden ansteht, würde ich in unserer Gemeinde nicht wagen. Es ist nicht auszuschließen, dass betroffene Mitarbeiter dadurch identifiziert werden, später dadurch Probleme bei der Stellensuche bekommen und ein Arbeitsgericht bemühen.
Wöhr gibt daher zu, dass man sich bei heiklen Themen wohl eher für die Nichtöffentlichkeit entscheide, um nicht in die Gefahr wegen datenschutzrechlicher Belange in rechtliche Auseinandersetzungen mit Schadensersatzansprüchen zu geraten. „Dahinter steht letztlich auch ein Fürsorgegedanke für Gemeinderäte, wenn sich öffentliche und rechtlich geschützte Aspekte sachlich kaum trennen lassen“, so Wöhr.
Zudem sei es für eine Gemeinde als potenzieller Vertragspartner seiner Meinung nach auch zulässig, eine Verhandlungsposition festzulegen beziehungsweise Festlegungen in laufenden Kaufangelegenheiten vor anderen Mitbewerbern nicht offen kundzutun. „Hier steht der sparsame Umgang mit den Steuermitteln der Bürger, damit also auch das Wohl der Allgemeinheit, im Vordergrund.“
Wöhr weiß außerdem, dass Ergebnisse wesentlicher Entscheidungen des Rates der Öffentlichkeit ohnehin vermittelbar sein müssen. Das öffentliche Ringen um eine Entscheidung mache deutlich, dass man nach einer guten Lösung sucht. „Und es erleichtert dem Bürgermeister die spätere Vermittlung von Ergebnissen an die Gemeindebürger“, so Wöhr abschließend. Aus Wöhrs Sicht ist es daher gar nicht sinnvoll, wichtige Entscheidungen absichtlich nichtöffentlich zu beraten.
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