Holzkirchner Betrügerpärchen verurteilt

Seit neun Monaten sitzen Werner L. und Brigitta K. aus Holzkirchen in U-Haft. Im Februar 2013 sollen die beiden durch Urkundenfälschung und Betrug versucht haben, sich eine Immobilie im Wert von mehreren Millionen Euro anzueignen. Heute traf das Münchner Landgericht sein Urteil.

Werner L. (links) wird zu drei Jahren Haft verurteilt. Die zweijährige Haftstrafe von Brigitta K. (rechts) wird auf Bewährung ausgesetzt.
Werner L. (links) wird zu drei Jahren Haft verurteilt. Die zweijährige Haftstrafe von Brigitta K. (rechts) wird auf Bewährung ausgesetzt.

Mit gesenktem Kopf betreten die beiden Angeklagten Werner L. und Brigitta K. heute den Gerichtssaal. Am Tag der Urteilsverkündung ist vor allem der 57-jährigen Holzkirchnerin ihre Schuldgefühle und Reue ins Gesicht geschrieben. Die Anklage für das Gaunerpaar lautet Urkundenfälschung und versuchter Betrug.

Im Februar 2013 wurde Werner K. im Internet auf eine Immobilie am Stadtrand von Salzburg aufmerksam. Nachdem er die zuständige Salzburger Immobilienfirma A&G Immobilien kontaktierte, fand ein Besichtigungstermin statt. Bei dem besagten Termin fiel den beiden jedoch ein anderes Objekt ins Auge. Ein Anwesen am Salzburger Heuberg für 2,85 Millionen Euro. Um sich dieses Haus anzueignen, wird den Angeklagten vorgeworfen, mehrere Dokumente gefälscht zu haben.

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Unbedachte Urkundenfälschung

Um sein Vermögen bei A&G Immobilien anzugeben, habe Werner L. einen Bonitätsnachweis einer Münchner Onlinebank gefälscht. Er signierte den Schein, der ein Vermögen von 3,5 Millionen Euro bestätigen sollte, mit der Unterschrift zweier Bankmitarbeiter. Deren Namen habe Werner L. von der Webseite der Bank genommen.

Die Immobilienfirma schenkte dem Bonitätsschein Glauben und ließ daraufhin ein Kaufangebot sowie einen notariellen Kaufvertrag in Auftrag geben. Beim Notartermin im März 2013 mussten Werner L. und Brigitta K. dann die Überweisung des Kaufpreises von 2,85 Millionen Euro nachweisen. Die hierfür notwendige Transaktionsbescheinigung soll der 56-jährige Holzkirchner ebenfalls durch einen Beleg der Onlinebank gefälscht haben. Die Staatsanwaltschaft erklärt:

Diese Urkunde hat Herr L. durch eine Unterschrift gefälscht, die angeblich dem Bankvorsitzenden zuzuordnen sei. Doch diesen Namen gibt es unter den Bankmitarbeitern nicht. Er hat sich eine Phantasieperson ausgedacht.

Nicht nur wegen den Unterschriftenfälschungen, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass das Geld nie auf dem Konto einging, wurde der Betrug aufgedeckt. Beide Angeklagten gaben zu Beginn der Hauptverhandlung ein vollumfängliches Schuldgeständnis ab. Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich Werner L. vor dem Gericht. Auch Brigitta K. zeigte Einsicht:

Ich möchte mich bei allen Beteiligten für meine Dummheit entschuldigen.

Weil Werner L. bereits zahlreiche Vorstrafen hat, verurteilte ihn das Landgericht München zu drei Jahren Haft. Brigitta K. wurde zu zwei Jahren Bewähungsstrafe verurteilt. Laut ihrer Verteidigerin wird die 57-Jährige in eine Diakonie mit betreutem Wohnen untergebracht und soll dort psychologische Hilfe bekommen.

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