Streitpunkt Solaranlagen

Die Energiewende anschieben oder das Ortsbild der Stadt bewahren? Mit der Frage, in welcher Form Solaranlagen auf Tegernseer Dächern erlaubt sind, haben sich die Verantwortlichen im Rathaus bereits mehrfach beschäftigt.

Ein aktueller Fall muss nun vor Gericht entschieden werden. Ein Tegernseer klagt gegen die Entscheidung der Stadt.

Diese Solaranlage im Tegernseer Spengerweg sorgt für Ärger.
Diese Solaranlage im Tegernseer Spengerweg sorgt für Ärger.

Wie die anderen Talgemeinden auch hat die Stadt Tegernsee eine Satzung, die das Anbringen von Solarzellen auf Hausdächern regelt. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Tegernseer Stadtrat die Regeln jüngst gelockert.

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„Der Druck durch die Energiewende wird immer größer“, erklärte die Leiterin des Tegernseer Bauamtes, Bettina Koch, vor wenigen Wochen. Hinzu kommt, dass Bauherren, die ganzflächig Solarzellen errichten wollen, in jüngster Zeit gegen die Satzung geklagt haben.

Tegernsee mit klaren Vorgaben

Ein aktueller Fall wird am 1. Oktober verhandelt. Der Tegernseer Georg Baur hat auf dem Dach seines Hauses im Spengerweg mehrere Solarzellen installiert. Nach Meinung der Stadt Tegernsee und des Landratsamtes Miesbach verstößt er damit allerdings gegen die von der Stadt erlassene Ortsgestaltungssatzung. Denn Solaranlagen sind in Tegernsee nur unter ganz bestimmten Bedingungen und eben nur auf Dächern erlaubt, heißt es in Paragraph 5 der Gestaltungssatzung der Stadt.

Es dürfen je Dachfläche höchstens zwei Flächen in rechteckiger oder quadratischer Form installiert werden. Diese dürfen keine Lücken oder gezackten Ränder aufweisen.

Anlagen, die nicht durchgehend sind, sind daher nicht erlaubt. Ferner müssen sie ein einheitliches Erscheinungsbild haben. „Es geht hier um eine nicht genehmigte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung der Stadt Tegernsee. Herr Baur hat auf seinem Dach vier Solaranlagen unterschiedlicher Größe errichtet. Zudem gibt es Aussparungen für Dachfenster“, erklärt Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn.

Richterin muss Entscheidung treffen

Die Stadt hat Eigentümer Baur aufgefordert, die Anlagen entsprechend anzupassen. Der sieht sich daran allerdings nicht gebunden und hat Klage am Münchner Verwaltungsgericht eingereicht. Am 1. Oktober kommt es vor Ort im Spengerweg nun zur Verhandlung.

Dann muss die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Freidl entscheiden, ob die Solaranlagen in dieser Form weiter auf dem Dach bleiben können oder nicht. „Ich habe die Zellen bereits bestellt und montiert, bevor die Satzung in dieser Form von der Stadt erlassen wurde“, ist sich Baur sicher. Nun muss das Gericht entscheiden.

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