Die Veranstaltung „Wallberg Historic“ lehnte das Landratsamt Miesbach 2012 hingegen ab. Gegen diese Entscheidung ziehen die Organisatoren nun vor Gericht.
Eine Klage des Motorsportclubs am Tegernsee steht am 18. September auf der Tagesordnung des Münchner Verwaltungsgerichts. Ab 9:30 Uhr muss der Vorsitzende Richter entscheiden, ob ein vom Landratsamt Miesbach verhängtes Veranstaltungsverbot rechtens ist oder nicht.
Im Frühjahr 2012 hatten die Verantwortlichen des Motorsportclubs eine neue Idee. Ein Oldtimer-Rennen am Wallberg mit dem Fokus auf Gleichmäßigkeitsprüfungen, die dann ausschließlich auf der Wallbergstraße stattfinden sollen. Eine „Wallberg-Historic-Fahrt“ hätte es werden sollen.
Rennen führt durch Landschaftsschutzgebiet
Doch das Landratsamt Miesbach hatte etwas dagegen. Das Verbot begründeten die Verantwortlichen damit, dass die Strecke durch ein Wasser- und ein Landschaftsschutzgebiet verläuft. „Wir könnten aus ökologischer Sicht kein eigenständiges Rennen auf der Wallbergstraße befürworten. Darüber hinaus hätte ein positives Urteil Signalwirkung“, erklärte die Pressesprecherin des Landratsamtes Gabriele Dorby, im Oktober 2012 gegenüber der Tegernseer Stimme.
Eine Entscheidung, die nicht nur von Seiten der TTT und dem ortsansässigen Motorsportclub sehr bedauert wurde. Vor allem das Zeitmanagement des Landratsamtes traf dabei auf große Kritik. Die Nichtgenehmigung erfolgte erst einige Wochen vor dem anberaumten Termin der „Wallberg Historic“. Viele Fahrer hatten sich bereits angemeldet und Plakate und andere Werbemittel waren bereits im Umlauf.
Organisatoren wollen Klarheit
Organisator Manfred Kufer zieht nun gegen die Entscheidung der Behörden vor Gericht. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass wir diese Veranstaltung nicht auf der Strecke austragen dürfen“, erklärte Kufer heute gegenüber der TS.
Sein Argument: Auch in den vergangenen Jahren gab es ein Oldtimer-Event auf der Wallbergstraße. Organisiert vom ADAC. Zudem sei die Strecke für den öffentlichen Verkehr freigegeben, argumentiert Kufer. Er stellt nochmals klar, dass es sich bei der „Walberg Historic“ keineswegs um eine Neuauflage des alten Wallbergrennens, sondern um eine Veranstaltung mit dem Fokus auf Gleichmäßigkeitsprüfungen handelt.
Hier werde ein Wagen, anders als bei einem Rennen, nicht möglichst schnell, sondern gleichmäßig, innerhalb von Sollzeiten bewegt. Aus der Sicht des Landratsamtes macht das allerdings keinen Unterschied. Und daher bleiben die Verantwortlichen bei ihrer Ablehnung. Kufer will das nicht akzeptieren:
Wir wollen klarstellen, dass wir die Veranstaltung am Wallberg durchführen dürfen. Leider muss dass nun über den Weg der Gerichte passieren.
Sollte das Verwaltungsgericht dem Kläger recht geben, könnte es also doch bald eine „Wallberg Historic“ in Rottach-Egern geben.
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