Um eine weitere Überbauung zu verhindern will die Gemeinde im Bereich um die Karl-Theodor-Straße und den Hubertusweg nur noch kleine Häuser zulassen. Ein Anwohner will das nicht einsehen. Nun droht ein Rechtsstreit.
Obwohl Rottach seit über 30 Jahren kein neues Bauland mehr ausgewiesen hat, sieht man sich einer zunehmenden Flächenverdichtung ausgesetzt. Fügt sich das Bauvorhaben auch in die Nachbarschaft ein, muss die Gemeinde in fast allen Fällen eine Genehmigung erteilen. Maßgebend ist die Bayerische Bauordnung. Bauträger versuchen dabei meistens, die vorhandene Ortssatzung der Gemeinde so weit wie möglich auszureizen. Dieser Praxis versucht die Gemeinde schon länger einen Riegel vorzuschieben.
Dafür will sie in Gebieten in denen es rechtlich möglich ist, flächenbezogene Bebauungspläne beschließen und so eine weitere Verdichtung verhindern. So auch im Bereich Karl-Theodor-Straße, Kreuzweg und Hubertusweg. Entsprechende Pläne stehen morgen erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderates. „Das Gebiet ist so homogen mit Einfamilienhäusern bebaut, dass es als schützenswürdig gelten könnte“, erklärt der Leiter des Rottacher Bauamtes Walter Hübsch. Bis eine Entscheidung darüber gefallen ist, hat die Gemeinde für dieses Areal schon in einer der vergangenen Sitzungen eine Veränderungssperre erlassen.
Anwohner setzt sich zur Wehr
Anwohner Karl O. Bennecke ist damit allerdings nicht einverstanden. Er will sein Einfamilienhaus in der Karl-Theodor-Straße abbrechen und durch zwei Mehrfamilienhäuser ersetzen. Das eine Haus will er mit seiner Familie beziehen. Das andere soll vermietet werden, wie Benecke erklärt.
Der Gemeinderat hat meine Bauvoranfrage rechtswidrig abgelehnt und eine Veränderungssperre erlassen.
Zudem genehmigte der Rottacher Gemeinderat im Februar den Neubau eines Ein-und eines Mehrfamilienhauses auf dem Gelände des ehemaligen Gasthof Glasl. Auch der Glasl befindet sich in der Karl-Theodor-Straße, fällt allerdings nicht mehr in den Bereich nun von der Gemeinde aufgesetzten Bebauungsplanes.
Aus diesem Grund hat sich Bennecke schriftlich an Bürgermeister Christian Köck und die Gemeinderäte gewandt. Aus seiner Sicht verstößt die Maßnahme unter anderem gegen das Willkürverbot aus Artikel 18 Abs.1 der Bayerischen Verfassung und das bayerische Baurecht. Das habe ihm ein führender Baurechtler versichert, so der Rottacher.
Schadensersatz von rund 1 Million Euro?
Sollte die Gemeinde trotzdem an dem Bebauungsplan festhalten, will Bennecke rechtliche Schritte einleiten. Die Gemeinde müsse sich die Frage stellen, ob die Verhinderung weniger neuer Mehrfamilienhäuser wert sei, den Preis einer Entschädigungspflicht zu zahlen, so Bennecke weiter. Aus seiner Sicht greift Rottach-Egern so in Privateigentum ein.
Für mein Grundstück wurde eine Vermögensschädigung bei Wirksamwerden des fraglichen Bebauungsplans von über einer Million Euro ermittelt.
Über mögliche Folgen der morgigen Entscheidung wollte der Leiter des Rottacher Bauamtes indes nicht spekulieren. „Der Gemeinderat wird das sachgerecht abwägen und sich nicht durch mögliche Schadensersatzforderungen unter Druck setzen lassen,” so Hübsch abschließend.
Mit diesem und weiteren Themen wird sich der Rottacher Gemeinderat morgen Abend ab 19 Uhr ebenfalls befassen.
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