Neuer Oldtimer-Wettbewerb am Wallberg?

Von 1959 bis 1987 war die Wallbergstraße Schauplatz immer wiederkehrender Autorennen. Die Veranstaltung „Wallberg Historic“ lehnte das Landratsamt Miesbach 2012 hingegen ab.

Dagegen hatten die Organisatoren geklagt. Heute fand die Verhandlung vor dem Münchner Verwaltungsgericht statt.

Klage
2012 wurde die „Wallberg Historic“ kurzfristig abgesagt. Heute war der Fall vor Gericht. Archivbild

Mit einer Klage des Motorsportclubs am Tegernsee befasste sich heute Morgen das Münchner Verwaltungsgericht. Es ging darum, zu entscheiden, ob ein vom Landratsamt Miesbach verhängtes Veranstaltungsverbot rechtens ist oder nicht. Im Frühjahr 2012 hatten die Verantwortlichen des Motorsportclubs eine neue Idee. Einen Oldtimer-Wettbewerb am Wallberg mit dem Fokus auf Gleichmäßigkeitsprüfungen, die dann ausschließlich auf der Wallbergstraße stattfinden sollen. Eine „Wallberg-Historic-Fahrt“ hätte es werden sollen. Eine Veranstaltung, bei der nicht der schnellste, sondern der genaueste Fahrer gewinnt.

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Doch das Landratsamt Miesbach hatte etwas dagegen. Das Verbot begründeten die Verantwortlichen damit, dass die Strecke durch ein Wasser- und ein Landschaftsschutzgebiet verläuft. Die Organisatoren der Veranstaltung wollten sich damit allerdings nicht abfinden, verwiesen auf Events mit ähnlichem Charakter, wie die Wendelstein Historic, die bis heute ausgetragen werden. Zudem mussten die Veranstalter durch die sehr kurzfristige Absage des Rennens auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen und hofften auf eine Entschädigung.

Urteilsspruch bleibt aus

Ein Urteil wurde heute allerdings nicht gesprochen. „Wir haben auf Anraten des Richters darauf verzichtet, einen Urteilsspruch zu verlangen“, erklärt Christian Stadler, zweiter Vorsitzender des Motorsportclubs. Hätte das Gericht heute eine Entscheidung gefällt, wäre diese endgültig gewesen. Einen Verhandlungsspielraum hätte es dann nicht mehr gegeben. Stattdessen verständigten sich die Beteiligten auf eine andere Lösung.

Demnach soll es zeitnah ein gemeinsames Gespräch im Landratsamt Miesbach geben. „Wir hoffen auf offene Ohren“, so Stadler weiter. Im Anschluss an das Gespräch wird das Landratsamt einen Kriterienkatalog erarbeiten, unter welchen Bedingungen eine Wallberg-Historic-Fahrt durchgeführt werden kann. Dann muss der Veranstalter entscheiden, ob er sich einen Wettbewerb unter diesen Umständen vorstellen kann oder nicht. Unabhängig davon betont Stadler:

Eines ist klar: Wir dürfen eine Gleichmäßigkeitsprüfung am Wallberg grundsätzlich ausrichten. Es kommt aber auf die Rahmenbedingungen an.

Sind diese bekannt, werden sich die Organisatoren überlegen, ob sie erneut ein Event ausrichten wollen. Eine Wallberg Historic wird es aber frühestens 2016 geben. „Die bisher geltenden Auflagen könnten wir schon heute erfüllen“, gibt sich Stadler zuversichtlich.

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