Huber soll nicht Vorstand werden

Aktualisierung vom 8. Oktober / 12:05 Uhr
Jüngst hatte Wiessees zweiter Bürgermeister, Robert Huber, entgegen früherer Aussagen erklärt, nun doch Vorstand des neuen Wiesseer Kommunalunternehmens werden zu wollen.

Die Wiesseer CSU- und ranBW-Fraktionen lehnen das ab. Jetzt verbietet auch die Kommunalaufsicht Hubers Vorstandspläne.

Wieessees Zweiter Bürgermeister Robert Huber darf nicht Vorstand des neuen Kommunalunternehmens werden. Archivbild
Wiessees zweiter Bürgermeister Robert Huber darf nicht Vorstand des neuen Kommunalunternehmens werden.

Am 30. September hat Bad Wiessees zweiter Bürgermeister, Robert Huber, offiziell seinen Hut in den Ring geworfen und erklärt, Vorstand des neuen Wiesseer Kommunalunternehmens werden zu wollen. „Ja, ich stehe für den Posten als Vorstand zur Verfügung. Ob ich es werde, entscheidet der Verwaltungsrat“, so Huber vor wenigen Tagen. Die Wiesseer Gemeinderatsfraktionen von CSU und ranBW kündigten daraufhin ihren Widerstand gegen Hubers Pläne an.

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Auf Anfrage der Tegernseer Stimme hat auch die Kommunalaufsicht im Landratsamt Miesbach geprüft, ob es mit Kommunalrecht vereinbar ist, dass Huber als zweiter Bürgermeister und Gemeinderat gleichzeitig auch den kommunalen Eigenbetrieb leitet.

Kommunalaufsicht kommt zu eindeutigem Ergebnis

Jetzt ist das Ergebnis der Prüfung bekannt. Im Landratsamt befürchtet man einen drohenden Interessenkonflikt und erklärt:

Bei diesem Kommunalunternehmen handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit einer 100-prozentigen gemeindlichen Beteiligung. Da eine Organfunktion im Vorstand des Unternehmens einer leitenden Funktion im Sinne von Art. 31 Abs. 3 der Gemeindeordnung gleichzusetzen ist, stellt diese für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder eine Interessenkollision von Amt und Mandat dar. Folglich ist es aufgrund der Inkompatibilität rechtlich nicht vereinbar, Gemeinderatsmitglieder – und somit auch Robert Huber als zweiten Bürgermeister der Gemeinde – in den Vorstand des Kommunalunternehmens zu entsenden.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamts als Aufsichtsbehörde hat daher Bad Wiessee defacto verboten, ein Mitglied des Gemeinderats als Vorstand einzusetzen. „Andernfalls wäre ein aufsichtliches Einschreiten zwingend geboten“, heißt es weiter.

Klagt Huber gegen das Urteil?

Wiessees zweiter Bürgermeister kann dieses Urteil indes nicht nachvollziehen. „Wir haben uns hier bereits vor Monaten bei einem Fachanwalt rückversichert. Der hat grünes Licht gegeben, solange bestimmte Parameter eingehalten werden“, erklärt Huber. Demnach war angedacht, Robert Huber noch weitere Vorstände zur Seite zu stellen.

Laut Auskunft des Fachanwalts wäre Huber als Vorstand denkbar, wenn er sich dabei nicht in ein festes Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde begibt. „Es war lediglich eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung von monatlich 300 Euro angedacht. Zudem hatte ich nie die Absicht, das Kommunalunternehmen alleine zu leiten“, so Huber weiter.

Durch das Urteil der Kommunalaufsicht könnte Robert Huber jetzt nur Vorstand des Kommunalunternehmens werden, wenn er seinen Sitz im Gemeinderat und seinen Posten als zweiter Bürgermeister aufgibt. Das sei aber nicht sein Ziel, betonte Huber weiter. Derweil überlegt er, das Urteil der Kommunalaufsicht erneut juristisch prüfen zu lassen. Als letztes Mittel bleibt ihm nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

CSU-Fraktionssprecher Kurt Sareiter ist unterdessen zufrieden mit dem Urteil der Kommunalaufsicht. „Wir begrüßen dieses Urteil. Wir haben genau das immer bemängelt. Herr Huber hat zudem einfach nicht die Voraussetzungen dafür, das Kommunalunternehmen zu leiten“, erklärt Sareiter.

Ursprünglicher Artikel vom 30. September mit der Überschrift: Huber will Vorstand werden

Um die rund 200 Gemeindewohnungen auf Vordermann zu bringen, hat Bad Wiessee die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebs beschlossen. Neben der Frage, ob sich die Gemeinde das finanziell leisten kann oder nicht, ist auch um den möglichen Vorstand des Unternehmens eine Debatte entbrannt.

Schon lange wird der zweite Bürgermeister Robert Huber als Kandidat gehandelt. Jetzt wagt er sich aus der Deckung.

Wiessees zweiter Bürgermeister Robert Huber will Vorstand des neuen Kommunalunternehmens werden. Archivbild
Wiessees zweiter Bürgermeister Robert Huber will Vorstand des neuen Kommunalunternehmens werden. Archivbild

„Das Kommunalunternehmen Bad Wiessee“ soll zukünftig aus einem Vorstand und einem sechsköpfigen Verwaltungsrat bestehen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von den Fraktionen des Gemeinderats benannt. Dieses Gremium bestimmt dann den Vorstand. So will es die Satzung, die der Gemeinderat bei der Gründung des Eigenbetriebs verabschiedet hat.

Wer dem Unternehmen vorstehen soll, war bislang allerdings offen. Sowohl ein externer Experte als auch eine interne Lösung aus den Reihen der Verantwortlichen im Wiesseer Rathaus ist denkbar.

Huber wirft Hut in den Ring

Jetzt kommt neuer Schwung in die Diskussion. „Ja, ich stehe für den Posten als Vorstand zur Verfügung. Ob ich es werde, entscheidet der Verwaltungsrat“, macht es Robert Huber heute offiziell. Huber gilt schon länger als aussichtsreicher Kandidat für den Vorsitz des kommunalen Eigenbetriebs und hat maßgeblichen Anteil daran, dass das Unternehmen auf den Weg gebracht wurde. Eine klare Aussage über seine Ambitionen hatte er bislang aber vermieden.

Doch damit ist es nun vorbei. Bringe man so ein Unternehmen auf den Weg, wolle man auch Verantwortung übernehmen, erklärt Huber weiter. Als zweiter Bürgermeister der Gemeinde kennt er die Strukturen im Ort ganz genau. Zudem ist Huber bereits der Aufsichtsratsvorsitzende der Lenggrieser Wohnungsbaugesellschaft und kennt sich daher mit dem Thema Wohnungsbau und Sanierung aus.

Wiesseer CSU wehrt sich

Nichtsdestotrotz ist Huber nicht unumstritten. Vor allem die Wiesseer CSU hat große Vorbehalte gegen Huber und das Kommunalunternehmen als solches. „Sollte diese Bewerbung erfolgreich sein, bedeutet das nichts anderes, als dass laut Satzung der erste Bürgermeister den zweiten Bürgermeister in seiner Tätigkeit überwacht. Ist Herr Höß im Urlaub, kontrolliert sich Herr Huber quasi selbst, das kann nicht sein“, betont der CSU-Ortsvorsitzende Florian Sareiter.

Aus dieser Sicht spricht sich Sareiter dafür aus, den Posten nicht Robert Huber anzuvertrauen. „Die Ideallösung wäre ein externer Fachmann. Das können wir uns momentan aber nicht leisten. Daher sollte die Position ein Experte aus der Gemeindeverwaltung bekleiden“, so Sareiter weiter. Hier kommen nach derzeitigem Stand entweder Thomas Lange aus dem Liegenschaftsamt oder Thomas Holzapfel aus dem Bauamt in Frage. Huber habe zudem nicht die nötige Fachkompetenz, um ein Unternehmen mit einem Liegenschaftsvermögen von rund 15 Millionen Euro zu leiten, so Sareiter weiter.

Die Wiesseer Gemeindewohnungen müssen auf Vordermann gebracht werden. Wer wird hier künftig den Ton angeben?
Die Gemeindewohnungen müssen auf Vordermann gebracht werden. Wer wird hier künftig den Ton angeben?

Robert Huber kann die Einwände der CSU indes nicht nachvollziehen. „Der Vorstand kann auch aus zwei Personen besetzt werden. Zudem sehe ich die Aufgabe als ehrenamtliche Tätigkeit“, entgegnet Huber. Die Mitglieder sollen eine Dienstaufwandsentschädigung von „ein paar hundert Euro“ im Monat erhalten. Aus seiner Sicht soll der Vorstand in Absprache mit dem Verwaltungsrat zwar die strategische Marschroute vorgeben, das operative Geschäft aber von einem Geschäftsführer ausgeführt werden.

Der ist in der Satzung des neuen Kommunalunternehmens derzeit aber (noch) nicht vorgesehen. Auch Huber könnte sich hier einen Mann aus der Wiesseer Verwaltung vorstellen. Wird Huber selbst Geschäftsführer des Betriebs, müsste er laut Bayerischer Gemeindeordnung seinen Posten als zweiter Bürgermeister und den Sitz im Gemeinderat aufgeben. Dass er das auch als ehrenamtlicher Vorstand des Kommunalunternehmens tun müsste, ist nicht ausgeschlossen. Auf Nachfrage der Tegernseer Stimme erklärte Maria Grünwalder von der Kommunalaufsicht im Miesbacher Landratsamt Ende Mai Folgendes:

Robert Huber hat die bisherigen Prozesse im Auftrag der Gemeinde Bad Wiessee koordiniert und wird weiterhin bei der Gründung, Ausstattung und Besetzung des Kommunalunternehmens nach entsprechender Beschlussfassung im Gremium mitwirken. Sobald das Unternehmen operativ tätig wird, wird nach Auskunft der Gemeinde Bad Wiessee die Tätigkeit des Herrn Huber beendet.[…] Keinesfalls wird Herrn Huber künftig eine Organfunktion zukommen.

Mit Hubers Absicht, künftig doch gerne als Vorstand in leitender Funktion des Kommunalunternehmens tätig zu werden, hat sich nun aber eine neue Sachlage ergeben. Das Landratsamt Miesbach muss daher erneut prüfen.

Derweil stellen die Verantwortlichen der Wiesseer CSU auch den Zeitpunkt der Gründung des Kommunalunternehmens in Frage. „Die CSU ist zum jetzigen, für die Gemeinde finanziell extrem angespannten, Zeitpunkt strikt gegen die Aktivierung einer solchen Ausgliederung des kommunalen Besitzes samt letzter eigener Grundstücke. Auch mit der geplanten Führungsstruktur des Unternehmens ist die CSU Bad Wiessee absolut nicht einverstanden“, erklärt Florian Sareiter.

Für kommende Woche hat die CSU daher eine Veranstaltung mit dem Titel „Risiko Kommunalunternehmen?“ ins Leben gerufen. Am Montag ab 20 Uhr wollen die CSU-Vertreter mit interessierten Bürgern im Wiesseer Hotel zur Post über den Sinn des Kommunalunternehmens diskutieren.

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