Das Landratsamt soll jetzt prüfen, ob man Ebster den Gewerbeschein entziehen kann. Außerdem sei es laut Gemeinderat das Beste, dem Bauherrn künftig keine Grundstücke mehr zu verkaufen.
Seit Jahren sorgt der Wiesseer Bauunternehmer Otto Ebster für Schlagzeilen. Aber auch seine umstrittenen Geschäftspraktiken stoßen Handwerkern und Gemeinden im Tal sauer auf.
In Bad Wiessee ist der Streit mittlerweile mehrere Male eskaliert. Der Grund: Ebster hatte, ob bewusst oder unbewusst, unrechtmäßig schützenswerte Bäume fällen lassen. Gestern erreichten seine Nacht- und Nebelaktionen erneut den Gemeinderat. Dieser nahm sichtlich verärgert zur Kenntnis, was Geschäftsführer Michael Herrmann berichtete:
Ebsters erster Baumfrevel im Klosterjägerweg wurde nun zur Erlangung eines Urteils der Staatsanwaltschaft Miesbach übergeben.
Der 74-Jährige ließ im Mai 2013 zwei schützenswerte Bäume auf seinem Baugrundstück Klosterjägerweg 6 fällen. Dort entsteht derzeit ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Eigentumswohnungen. Er hätte die Bäume „beim besten Willen nicht erhalten können“, erklärte Ebster, nachdem seine ungenehmigte Fällaktion bekannt geworden war.
„Kaltblütig“ seien die Bäume gefällt worden, erklärte Bürgermeister Peter Höß damals gegenüber dem Gemeinderat im Mai 2013. Der daraufhin eine „spürbare Strafe“ verlangte.
Weitere Bäume müssen weichen
Die Gemeinde schickte dem Unternehmer einen Bußgeldbescheid in fünfstelliger Höhe, gegen den Ebster Einspruch einlegte. Der Fall ist allerdings noch nicht ausgestanden. Dennoch wiederholte sich bei Ebster das gleiche Szenario nun im vergangenen Monat in der Jägerstraße. Wieder ließ der Bauherr, offenbar zur Wertsteigerung seiner Immobilien, geschützte Bäume fällen.
Für Herrmann ein unverantwortlicher Baumfrevel, der dort an der Baustelle geschehen sei. „Alle erhaltenswerten Bäume, die als solche gekennzeichnet waren, hat Ebster fällen lassen, jeweils eine Eiche, Birke und Ahorn“, so Herrmann in der gestrigen Sitzung. Er habe selbst mit der Firma gesprochen, die die Bäume umsägte. „Die bestätigten mir“, erklärte Herrmann dem Gemeinderat, „dass sie von der Firma Ebster damit beauftragt wurden.“
Damit sei dieser Eingriff in die Natur vorsätzlich geschehen. Der Wiesseer Geschäftsleiter glaubt, dass es nun für Ebster mit seinem Bebauungsplan im Landratsamt Probleme geben könnte, denn die Bäume waren Bestandteil der geforderten Grünflächen. Nun würden die Behörden den Bauantrag erneut prüfen. „Das kostet Zeit und Geld“, so Helmut Köckeis vom Wiesseer Bauamt kürzlich gegenüber der Tegernseer Stimme.
Das Landratsamt soll zudem prüfen, so die Meinungen im Gemeinderat, ob man Ebster nicht auch den Gewerbeschein entziehen könnte, da seine Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sei. Konsens im Gremium war, dass es das Beste wäre, der Firma Ebster in Bad Wiessee keinen Grund zu verkaufen.
Dabei machte Herrmann gestern erneut keine Angaben über die konkrete Höhe des Bußgeldes für Ebsters Fällaktion im Klosterjägerweg. Aus juristischen Gründen sei dies immer noch nicht möglich. Dabei dürfte die Geldbuße das kleinere Problem für den Bauherrn sein, sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen ihn ermitteln. Dann droht dem Bauunternehmer ein Strafverfahren.
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