Herausforderung Mindestlohn

Die Gastronomie und Hotellerie ist eine der wichtigsten Branchen in der Region. Doch im kommenden Jahr stehen allen Betreibern einige Herausforderungen bevor.

Der Mindestlohn wird Anfang 2015 eingeführt. Dabei sind steigende Personalkosten und der bürokratische Mehraufwand nicht die einzigen Sorgen der Unternehmer.

Auch die Egerner Höfe wissen, dass der Mindestlohn im kommenden Jahr eine Herausforderung wird
Auch die Egerner Höfe wissen, dass der Mindestlohn im kommenden Jahr eine Herausforderung wird.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – die Einführung des Mindestlohns rückt näher. Ab 2015 gilt der Mindestsatz von 8,50 Euro für alle Mitarbeiter in gastronomischen Betrieben und Hotels, auch für Aushilfen. Ausgenommen sind Praktikanten und Stundeten, die im Zuge von Schule oder Studium im Gastronomiebereich tätig sind. Bei den Gastronomen im Tegernseer Tal gehen die Meinungen zum Thema Mindestlohn auseinander.

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Viele beklagen die zukünftig steigenden Personalkosten und sehen vor allem Konsequenzen für das Personal. Aber nicht nur die höheren Kosten für die einzelnen Mitarbeiter stellen zukünftig eine Herausforderung dar. Auch die notwendige Zeiterfassung wird zu Schwierigkeiten führen.

Stefan Brandmeier vom Gasthof Schandl in Tegernsee erklärt die Problematik: „Der Mindestlohn stellt eine erhebliche Belastung dar. Unsere Mitarbeiter verdienen zwar jetzt schon mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Lohnsatz von 8,50 Euro. Aber ich sehe die Konsequenz in der Arbeitseinteilung. Die Arbeitsstunden der einzelnen Mitarbeiter werden sich reduzieren.“ Die Zeiterfassung bringe einen erheblichen Mehraufwand für die Inhaber mit sich, so Brandmeier weiter.

Stundenreduzierung fordert Schichtdienst

Auch Daniela Böhm, Personalleiterin der Egerner Höfe, bestätigt die enorme bürokratische Hürde. Einige Gastronomiebetreiber müssen wohl im nächsten Jahr mehr Personal einstellen: „Da die gesetzliche Arbeitszeit acht bis zehn Stunden beträgt, wird es künftig schwer sein, Überstunden zu rechtfertigen. Wenn man zum Beispiel eine Hochzeitsgesellschaft hat, müssen die Angestellten ab 2015 in Schichten eingeteilt werden.“

Die Frage, wie man die Mitarbeiter bei saisonalem Hochbetrieb einsetzen wird, ist für viele Betriebe noch unklar. Man müsse erst einmal sehen, wie sich das System der Zeiterfassung einpendeln werde. Erst dann könne man nach einer zwei- bis dreimonatigen Einlaufzeit mögliche Verbesserungen durchsetzen, so Böhm weiter. Die Zeiterfassung ist jedoch deshalb so wichtig, weil nur so kontrolliert werden kann, ob die Mitarbeiter entsprechend des Mindestlohns vergütet werden.

Nicht alle Gastronomen sehen Schwierigkeiten

Andere Gastronomen sehen die Situation weniger ernst. Tobias Häusler, Betriebsleiter vom Monte Lago in Rottach-Egern, äußert sich dazu: „Für unseren Betrieb wird die Einführung des Mindestlohns keine großen Veränderungen bedeuten. Wir haben schon lange ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Außerdem zahlen wir unseren Mitarbeitern jetzt schon einen höheren Stundenlohn als 8,50 Euro.“

Auf Nachfrage, wie er gedenkt die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten künftig einzuhalten, stützt er sich auf rechtliche Ausnahmeregelungen für die Gastronomie: „Für die Gastronomie gelten besondere Regelungen. Eine Arbeitszeit von bis zu 11,5 Stunden ist rechtlich vertretbar.“ Seines Wissens nach gelte diese Sonderregelung auch nach Einführung des Mindestlohns. Als weiteres Argument nennt Häusler die Vereinbarung der Arbeitszeit, die im Vertrag festgelegt ist.

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