Die Berufung des Bayerischen Rundfunks gegen ein Urteil des Münchner Landgerichts hat Erfolg. Im Mai drehte die BR Abendschau vor Ort am Bauern in der Au, ohne dass vorher mit Haslberger abzuklären. Der Unternehmer klagte dagegen. Da die Zufahrtswege alle Franz Josef Haslberger gehören, „sind die Straßen nicht zum öffentlichen Verkehr freigegeben“, argumentierten die Anwälte des Freisinger Unternehmers vor Gericht.
Sie forderten eine Unterlassungserklärung des Bayerischen Rundfunks. Mitarbeitern des BR wurde die Nutzung der Zufahrtswege vom Landgericht München untersagt. Bei Nichtbeachtung drohte Haslberger mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, oder mit bis zu sechs Monaten Haft für den Intendanten des BR, Ulrich Wilhelm.
Gericht kippt Entscheidung
Das Oberlandesgericht München als nächst höhere Instanz hat diese Entscheidung jetzt allerdings aufgehoben. Die Richter sind der Auffassung, dass Haslberger keine einstweilige Verfügung gegen die BR-Mitarbeiter erwirken kann. Es fehle „an der Eilbedürftigkeit bei diesem Antrag“, heißt es in der Begründung. Zudem sehen die Richter keine Rechtsgrundlage für eine Unterlassungserklärung.
Haslbergers Verhältnis zu Medien ist bekanntermaßen schwierig. Schon mehrfach wehrte sich der Unternehmer gegen kritische Berichterstattung. Auch das ZDF war von Haslbergers Verdikt betroffen. Wie der BR „tauchte“ (so Haslbergers Anwälte) in diesem Jahr auch ein Filmteam ohne Genehmigung zu Aufnahmen vor dem Bauer in der Au „auf“. Die Reporterin wollte nur einen Wanderführer bildlich umsetzen. Die Folge: Abmahnung gegen den Sender.
Und auch gegen die Tegernseer Stimme ging der streitbare Großgrundbesitzer bereits vor. So endete im Februar 2014 ein Streit vor dem Münchner Landgericht mit einem Vergleich. Der Artikel, gegen den Haslberger geklagt hatte, erschien im Dezember 2013. Kurze Zeit später erreichte die TS-Redaktion eine Unterlassungserklärung zu einigen Inhalten des Portraits. Auch der Bayerische Journalistenverband nahm sich des Themas daraufhin an.
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