Wie das Friedrich-Löffler-Institut Anfang Dezember mitteilte, wurde in bisher 51 Fällen allein in Bayern der Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen. Auch am Tegernsee wurde Mitte November eine tote Reiherente gefunden, die mit dem gefährlichen Virus infiziert war. Sofort wurde von den Behörden eine Drei-Kilometer-Schutzzone um den Tegernsee eingerichtet. Und die wird wohl noch einige Zeit bestehen bleiben, wie der Pressesprecher des Landratsamtes Birger Nemitz bestätigt:
Die Schutzzone wird weiterhin bleiben und bisher steht auch kein Datum fest, an dem diese aufgehoben werden könnte.
Daher gilt auch für alle Geflügelhalter und -betriebe nach wie vor die Aufstallungspflicht. Das bedeutet, „dass die Tiere weiterhin im Stall bleiben müssen und nicht im Freien herumlaufen dürfen.“ Zwar waren bayernweit bisher nur Wildvögel mit dem Virus infiziert, doch um eine Übertagung auf Hausflügelbestände zu verhindern, wurde die Aufstallungspflicht im ganzen Freistaat verhängt.
Bis wann die Verordnung bestehen bleibt, kann Nemitz nicht sagen. „Allerdings kann man davon ausgehen, dass sie bis zum Ende des Winters gilt, da erst dann der Vogelzug zu Ende geht.“ Bis dahin gelte das Tegernseer Tal also weiterhin als Seuchengebiet:
Man geht davon aus, dass es auf dem See einige Tiere gibt, die den Vogelgrippe-Virus in sich tragen.
Trotz des Seuchen-Status gebe es allerdings keine weiteren Maßnahmen, um den Virus in den Griff zu bekommen. „Allerdings wird auch immer noch empfohlen, Hunde in Wassernähe an die Leine zu nehmen.“ Nicht nur, weil der Vierbeiner sich ebenso mit dem aggressiven Virus infizieren kann, sondern auch, weil er die Enten und Reiher aufscheuchen könnte: „Und man will natürlich vermeiden, dass die Tiere wegfliegen und so die Vogelgrippe weiter verbreiten.“
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