Das Landratsamt Miesbach bittet alle Verantwortlichen, den Schnee auf keinen Fall in Gewässer, auch nicht im Uferbereich oder auf gefrorenen Wasserflächen, abzuladen. „Wir haben in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Art der Schneebeseitigung aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine große Gefahr darstellt, unabhängig von der rechtlichen Unzulässigkeit“, betont Sprecher Gerhard Brandl.
Der abgeräumte Schnee kann durch Tausalze, Öl- und Abriebrückstände sowie Splitt oder Sand verunreinigt sein. Diese Schadstoffe werden durch nicht erlaubte Ablagerung direkt in Gewässer eingebracht. „Diese Verschmutzungen können schlimmstenfalls ein Fischsterben auslösen“, heißt es von Expertenseite.
Fischsterben als mögliche Folge
„Gerade im Winter führen viele Fließgewässer wenig Wasser, die Schadstoffe treten dadurch wesentlich konzentrierter auf“, so das Landratsamt in einer Mitteilung. Aufgrund der starken Schneefälle der vergangenen Wochen wächst bei den Behörden daher die Sorge. „Es kann Probleme bei der Fischbrut geben, wenn der verunreinigte Schnee in die Gewässer gelangt“, erklärt auch der Tegernseer Fischermeister Christoph von Preysing.
Weiterhin kann durch Schneemassen der Querschnitt von Fließgewässern erheblich eingeengt werden. Bei Schneeschmelze und Tauwetter, verbunden mit Hochwasserabflüssen, könnten Überschwemmungen und Ausuferungen die Folge sein. Letztlich wird den Gewässern durch das spätere Abtauen der eingebrachten Schneemassen auch Wärme entzogen.
Das dadurch sich bildende Grundeis kann ebenfalls zu einem Fischsterben führen. Im Interesse einer intakten Umwelt bittet das Landratsamt daher alle Verantwortlichen, Räumschnee nur auf dafür geeigneten Flächen zu lagern.
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