Streit um Pferdepark eskaliert

Dem Landratsamt reißt nun offenbar der Geduldsfaden: Noch immer stehen bei Egon Kaiser der Abenteuerspielplatz und die Parkbuchten – entgegen der Abmachung. Jetzt droht dem Pferdehofbetreiber ein Zwangsgeld.

Wie geht es weiter mit dem Pferdepark? / Archivbild

Im Sommer wollte Egon Kaiser seinen Pferdepark in Kleinhartpenning eröffnen – Bewirtung und Abenteuerspielplatz inklusive. Doch immer wieder gab es Ärger mit Behörden und Nachbarn: Kaiser hatte nicht die notwendigen Genehmigungen, die Pforten des Pferdeparks blieben erst einmal geschlossen.

Auch ein Gespräch mit Bürgermeister und Landrat brachte keine Lösung. Zwar durfte er seinen Pferdehof samt Zucht weiterhin betreiben, das Landratsamt forderte aber, dass Kaiser sowohl die Parkbuchten als auch den Spielplatz zurückbaut.

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Letzte Chance

Doch das ist bis heute nicht geschehen. „Zu unserem großen Bedauern hält sich die Familie Kaiser nicht an die Absprachen“, teilt Landratsamt-Sprecher Birger Nemitz mit. Laut dem Sprecher habe man sich mit dem Betreiber des Gestüts verbindlich geeinigt, dass bestimmte Auflagen umgesetzt werden. „Diese haben wir der Familie – nach mehreren Treffen – auch schriftlich mitgeteilt.“

Im Winter waren die Mitarbeiter des Landratsamt bereits bei Familie Kaiser zu Besuch. Aufgrund der Schneedecke konnten sie jedoch nicht feststellen, ob der Parkplatz zurückbaut wurde. Dies habe man nun nachgeholt, wie Nemitz bestätigt: „In mehreren Besuchen vor Ort haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Miesbach festgestellt, dass die gemeinsam vereinbarten Rückbauten nicht erfolgt sind.“

Laut Landratsamt haben sich auch immer wieder Anwohner bei der Behörde nach dem Stand erkundigt. Sie fürchten den Verkehr, der durch die Anfahrt auf den Pferdehof entstehen könnte. Im Landratsamt hat man sich nun entschlossen, weitere Maßnahmen zu ergreifen:

Wir haben der Familie Kaiser jetzt eine mehrwöchige Anhörungsfrist eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit kann die Familie begründen, warum sie der einvernehmlich vereinbarten Regelung nicht nachgekommen ist.

Diese Anhörung ist für die Betreiber die letzte Chance, den Streit beizulegen. Sollten die Anhörung kein Ergebnis bringen, folgt laut Nemitz eine Anordnung. Dabei kann das Landratsamt einen Beseitigungsbescheid erlassen, verbunden mit (ansteigendem) Zwangsgeld. Egon Kaiser selbst wollte sich im Rahmen des Artikels nicht zu dem Thema äußern.

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