Der Alkohol tut ihm nicht gut: Gleich zweimal ist ein junger Flüchtling aus Holzkirchen im vergangenen Jahr mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Heute musste es sich dafür vor Gericht verantworten.
Am 15. Oktober radelte der 19-Jährige gegen am Abend auf der Tölzer Straße in Holzkirchen. Weit kam er jedoch nicht. Er stürzte und zog sich Prellungen am rechten Knie zu. Als die Polizei ihn schließlich auflas, konnten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch wahrnehmen. Auf Nachfrage gab der junge Mann zu, Wodka und Bier getrunken zu haben.
Der Alkoholtest ergab schließlich einen Wert von 1,76 Promille. Die Polizei leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Im Gericht gab der Angeklagte über seinen Dolmetscher zu, dass er die Tat begangen habe. Er hätte jedoch nicht gewusst, dass er betrunken nicht mehr hätte aufs Radl steigen dürfen.
Betrunken die Lederjacke geklaut
Alkohol spielte dann auch bei der zweiten Anklage eine Rolle. Etwas über einen Monat nach dem Radl-Vorfall, am 29. November, stahl der Angeklagte im Münchner Bekleidungsgeschäft Hennes und Mauritz (H&M) eine Lederjacke im Wert von circa 59 Euro. Zum Tatzeitpunkt war er wieder betrunken. Ein Kaufhaus-Detektiv, der als Zeuge vor Gericht erschien, hatte ihn in der Männerabteilung im ersten Stock mit der Jacke in der Hand bemerkt.
Der Angeklagte sei über die Treppe nach unten gegangen, so der Detektiv. Doch statt an der Kasse, habe er ihn draußen in der Menschenmenge gesehen. Die geklaute Lederjacke hatte er unter seiner eigenen Jacke versteckt. Daraufhin habe er ihn mit ins Büro genommen, wo der Angeklagte auf „total betrunken“ gemacht haben soll:
Wir wussten nicht, ob wir einen Notarzt brauchen, oder ob der Angeklagte uns etwas vorspielt.
Als ein Verkäufer, der sich in der Sprache des Angeklagten verständigen konnte, hinzukam, sei dieser fast wieder in Ohnmacht gefallen, so der Detektiv. Ein Vertreter der Jugendhilfe erklärte, die Jacke sei inzwischen wieder zurückgegeben worden.
Klar sei aber, dass das Thema „Alkohol“ eine „durchgängige Thematik“ beim Angeklagten sei. Er empfahl die Anwendung einer Jugendstrafe, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 18 Jahre alt war. Er schlug drei Beratungsgespräche vor, könne allerdings nicht für Dolmetscher garantieren.
Richter lässt Milde walten
Nachdrücklich versichert der Angeklagte, dass er künftig die Finger vom Alkohol lassen werde, und dass er „sowas zum letzten Mal gemacht habe“. Die Staatsanwältin berücksichtigt das Geständnis des Angeklagten, fordert aber wegen der „hohen Rückfallgeschwindigkeit“ des 19-Jährigen 24 Sozialstunden. Dieser Forderung kommt Richter Leitner in seinem Urteil nach.
Dieses Mal lässt das Gericht noch Milde walten. Das nächste Mal ist eine Freiheitsstrafe aber so gut wie sicher. Wird der Angeklagte noch einmal auffällig, müssen wir ihn härter anpacken.
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