Der Lieberhof oberhalb des Tegernsees hat eine lange Geschichte. Im Jahr 1650 gebaut, steht der Hof heute unter Denkmalschutz. 1933 verkaufte ihn die Stadt Tegernsee an den Vor-Vorgänger des heutigen Besitzers Hans Hailer. Mit einer wichtigen Voraussetzung, wie Bürgermeister Johannes Hagn in der gestrigen Stadtratssitzung erklärte:
„Der Hof wurde damals mit der Bedingung verkauft, diesen ausschließlich und für alle Zeit als Gasthof weiterzuführen.“ Fast 100 Jahre lang wurde dieser Anspruch erfüllt. Die Berggaststätte entwickelte sich zu einem traditionsreichen Ausflugsziel für viele Gäste, aber auch für Einheimische.
Veränderungssperre um ein Jahr verlängert
Die Stadt will, dass der Gasthof auch künftig erhalten bleibt. Hierfür wurde 2013 eine Veränderungssperre für den Hof erlassen. Weil Hailer seine Gaststätte für einen achtstelligen Betrag verkaufen wollte, musste die Stadt damals schnell handeln, um einen Verkauf und eine damit verbundene mögliche Nutzungsänderung zu verhindern.
„In der Verkaufsanzeige findet sich kein Hinweis darauf, dass die Immobilie weiterhin bevorzugt als Gaststätte zu nutzen sei“, betont Hagn. Der Stadtrat beschloss daher gestern einstimmig, die Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern und zeitnah einen Bebauungsplan auszuarbeiten.
Tegernsee beansprucht Vorkaufsrecht zum ersten Mal
Damit kann Tegernsee nun auch ein Vorkaufsrecht beanspruchen. Voraussetzung ist die „Sicherung der Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen“, erklärte Dr. Gerhard Spieß von der Anwaltskanzlei Döring & Spieß. Tegernsee erfüllt diese Voraussetzungen sogar in mehrfacher Hinsicht. „Ziel ist die dauerhafte Nutzung als Gasthof für den Fremdenverkehr”, so Hagn.
Außerdem sei der Hof denkmalgeschützt, liege in einer landschaftlich reizvollen Lage und solle weiterhin als Beherbergungsbetrieb geführt werden, so Hagn weiter. Die gestern beschlossene Vorkaufsrechtssatzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Dann wird die Stadt in den Kaufvertrag eintreten.
Stadtrat Rudolf Gritsch (CSU) warf die Frage auf, ob die Stadt Einfluss auf den Kaufpreis nehmen könne. Spieß erklärte: „Sollte der Eigentümer einen deutlich erhöhten Kaufpreis fordern, kann die Stadt durch ein sogenanntes „Verkehrswertgutachten“ und Bodenwertschätzung den Kaufpreis beeinflussen.“ Tegernsee will demnach keine Unsummen für den Hof ausgeben. Eigentümer Hans Hailer wollte sich gegenüber der Tegernseer Stimme zu den aktuellen Entwicklungen nicht äußern.
Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschließen. Demnach dürfen keine baulichen Anlagen beseitigt werden. Auch wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. (§ 14 Baugesetzbuch)
Ein Vorkaufsrecht räumt einer Kommune oder Stadt die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich gleichen Bedingungen abzuschließen.
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