Mit Highspeed über den Tegernsee

An schönen Sommertagen waren heuer nicht nur viele Badestrände im Tal überlaufen. Auch auf dem See herrschte oftmals reger Verkehr. Einige befürchten, dass die entspannte See-Idylle durch den Bootsverkehr bedroht ist.

Rettungskräfte wie die DLRG oder Feuerwehren dürfen ein Motorboot fahren.
Rettungskräfte wie die DLRG oder Feuerwehren dürfen ein Motorboot fahren.

Gerade bei schönem Wetter – vor allem im Sommer – tummeln sich allerlei Segel-, Motor- und Elekroboote auf dem Tegernsee. Der ein oder andere Talbewohner blickt dann argwöhnisch auf den See und fragt sich, ob all die motorisierten Boote dort auch wirklich fahren dürfen.

Denn Privatpersonen dürfen auf dem Tegernsee mit Motorbooten nur unter bestimmten Bedingungen verkehren, wie Birger Nemitz, Pressesprecher des Landratsamtes Miesbach, erklärt:

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Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Elektro-Booten, solchen mit Verbrennungsmotoren und Segelbooten, die den Motor nur nutzen dürfen, um bei Flaute wieder an den Bootsliegeplatz zu fahren. 

Die Fahrt mit Motorbooten, auch mit Elektromotoren, ist auf dem Tegernsee grundsätzlich nicht erlaubt. Außerdem gilt für alle Privatleute noch ein weiteres Kriterium: Der Tegernsee darf nur mit kleineren Booten befahren werden, die nicht länger als 9,2 Meter sind, sagt Nemitz.

Verbrennungsmotoren für Privatleute

Wer mit einem Motorboot auf dem See fahren will, kann das lediglich mit einem Elektroboot. Doch dafür müssen sich die Halter einmal jährlich eine Genehmigung besorgen, die für drei, maximal vier, Wochen gilt. Nur Personen mit Schwerbehinderung stehen auch längerfristige Genehmigungen zu. Für Boote mit Verbrennungsmotoren können sich Privatleute am Tegernsee generell keine Genehmigungen einholen.

Nach der Schifffahrtsordnung ist in erster Linie das Landratsamt für das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren zuständig. Weil der Tegernsee Eigentum des Freistaates Bayern ist, muss die zuständige Seenverwaltung ebenfalls ihre Zustimmung zu einem privatrechtlichen Gestattungsvertrag erteilen.

Ausnahmeregelung für Rettungsorganisationen

Derzeit sind im Tegernseer Tal insgesamt 235 Boote zugelassen. 60 davon sind Elektroboote, die von Bootsverleihern gestellt werden. 20 E-Boote haben eine kurzzeitige Gästegenehmigung. Segelboote mit Flautenschieber zählt das Landratsamt derzeit 120.

Ausnahmen für Boote mit Verbrennungsmotor haben alle Rettungsorganisationen, wie die Wasserwacht, die DLRG und die Feuerwehr, die Polizei und das Wasserwirtschaftsamt. Zudem haben auchFischer, Sailingcenter, Yachtclubs eine Sondergenehmigung.

Der Tegernseer Bürgermeister Johannes Hagn kann vom Balkon des Rathauses den See gut überblicken. Besorgte Anwohner kann er beruhigen und bestätigt, dass lediglich Retter, Ausflugsschiffe und Fischer mit Motorbooten auf dem See unterwegs sind.

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