Bereits im Januar reichte ein 87-jähriger Steuerzahler seine Klage gegen die Gemeinde Bad Wiessee ein. Der Grund: Die Mustersatzung des Gemeindetags, welche die Zweitwohnungssteuer regelt, sei unzureichend gegliedert. Das Gericht gab dem Kläger bereits Recht. Doch Bad Wiessee will diese Entscheidung nicht akzeptieren und forderte deshalb eine mündliche Verhandlung am Münchner Verwaltungsgericht.
Steuerzahler hinterfragt Satzung
Der 87-jährige Kläger bewohnt eine rund 30 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus als Zweitwohnung in Bad Wiessee. Wie hoch der Steuersatz ist, den Mieter für einen Zweitwohnsitz an die Gemeinde zahlen, hängt von der Höhe des Mietpreises ab.
Nach der entsprechenden Mustersatzung gliedert sich der Steuerbetrag je nach Mietpreis in sieben Stufen. Und genau diese Einstufung klagt der 87-Jährige an. Er beruft sich auf das Urteil des Bundesgerichtshof, welches ein lineares System, anstelle des Stufenmodells fordert.
Die Richter des BVG entschieden, dass durch das Stufenmodell Steuerzahler nicht präzise genug eingegliedert werden. Für einen jährlichen Mietpreis von 10.000 bis 20.000 Euro beträgt die Zweitwohnungssteuer einheitlich rund 1.800 Euro. „Diese Geldspanne ist schlicht ungerecht“, erklärte der Richter in der heutigen Verhandlung und gab dem Kläger Recht.
Die Gemeinde wehrt sich
Franz Ströbel, Kämmerer der Gemeinde Wiessee erklärt: „Der Richter sieht das etwas anders als die Kommune. Wie sollen wir noch Steuern erheben, wenn jeder gegen Satzungsvorkehrungen vor Gericht gehen würde?“ Auch anderen Gemeinden könnte das Stufenmodell der Zweitwohnungssteuer künftig zum Verhängnis werden.
Neben Schliersee verfährt auch die Stadt Tegernsee nach diesem Stufenmodell. Wiessee bleibt hartnäckig. Jährlich rund 425.000 Euro kassiert die Gemeinde aus Zweitwohnungssteuern. Das dürfte nach dem Urteil bald geringer ausfallen. Dies ist womöglich auch ein Grund, warum Wiessee jetzt in Berufung gehen will.
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