Fast zwei Wochen lang schwebte 2013 eine 52-jährige Rottacherin in Lebensgefahr. Nachdem sie am 17. November angefahren wurde, kam sie mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. Weniger später verstarb die Frau. Der Täter beging Fahrerflucht.
Die Ermittlungen der Beamten liefen lange Zeit auf Hochtouren. Das Bayerische Landeskriminalamt setzte für Zeugenhinweise sogar eine Belohnung von 5.000 Euro aus. Bis heute ist der Fall jedoch ungeklärt. Die Beamten des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd erhielten unter anderem zu wenig Zeugenhinweise, um den Fall aufzuklären.
Abgeschlossen sind die Ermittlungen trotzdem nicht. Andreas Guske, Sprecher des Polizeipräsidiums, erklärt:
Ähnlich wie bei einem Kriminalfall geben wir die Ermittlungen irgendwann an die Staatsanwaltschaft ab. Doch wir behalten den Fall weiterhin im Auge.
Damit spielt Guske auf einen möglichen Bezug zu anderen Fällen an, die Hinweise zur damaligen Fahrerflucht geben könnten.
Moralischer Appell soll Täter ins Gewissen reden
Der Spiegel berichtete jüngst von einem ähnlichen Fall, der sich 2010 nahe Dortmund ereignete. Ein Autofahrer überfährt einen jungen Mann. Das Opfer stirbt, der Täter entkommt.
Fünf Jahre später, kurz vor der Verjährung, bringt ein ungewöhnlicher Aufruf eines Hauptkommissars wichtige Hinweise ans Licht. Der Polizist schreibt einen persönlichen Brief, in dem er dem Täter ins Gewissen redet. Laut Spiegel heißt es darin:
Auch nach der Verjährung werden Sie Ihre Schuldgefühle sowie die Angst, verraten oder entdeckt zu werden, nie mehr loswerden.
Das Dokument wird durch die Medien in die Öffentlichkeit getragen und erfüllt seinen Zweck. Wenig später erhalten die Beamten einen anonymen Hinweis. In einem Zettel, der hinter dem Heckscheibenwischer eines Streifenwagens gefunden wird, schreibt ein Unbekannter von “konkreten Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person”.
Emotionen unter Kontrolle behalten
Für die oberbayerischen Kollegen käme diese Vorgehensweise allerdings nicht in Frage. Eine emotionale Stellungnahme einer der Ermittler schließt Guske auf Nachfrage der Tegernseer Stimme aus. Er erklärt:
Wenn wir als Polizeibeamten in die Öffentlichkeit treten, müssen wir uns sachlich und neutral verhalten.
Um sich selbst zu schützen, mahnt Guske, dürfe man keine Emotionen zulassen. Zwar könne er den moralischen Aufruf seines Bochumer Kollegen nachvollziehen, doch sieht er dies eher als Aufgabe der Angehörigen oder Freunde.
Für die Polizei bedeutet das im Fall der Rottacher Unfallflucht, weiter nach Fakten suchen und vor allem hoffen: dass der unbekannte Unfallfahrer schlussendlich doch noch ausfindig gemacht werden kann. Ob aufgrund einer Selbstanzeige durch schlechtes Gewissen oder einen konkreten Hinweis eines bisher unbekannten Zeugen, ist den Beamten dabei egal.
Nur von außen müsse das kommen, wie Guske abschließend erklärt: „Neutralität ist gerade bei solchen schweren Delikten wichtig. Wenn der Fall vor die Justiz kommt, kann der Richter nur Ergebnisse werten, die neutral und sachlich erarbeitet wurden.“
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