Mit der Transparenz ist es immer so eine Sache. Auf der vergangenen Wiesseer Gemeinderatsitzung waren von insgesamt 23 Punkten nur vier mit Publikum. Die restlichen wurden in der nicht-öffentlichen Sitzung besprochen. „Da brauchen wir über Transparenz gar nicht zu reden“, merkte Ingrid Versen (CSU) daher auch kritisch am Donnerstag an.
Bürgermeister Peter Höß (Wiesser Block) erklärte, es hätten sich in der vergangenen Zeit einige nicht-öffentliche Punkte angesammelt. Daher würden diese nun vermehrt in den letzten Sitzungen des Jahres behandelt werden, damit sie noch vor Jahresende erledigt werden können.
Grund für Geheimhaltung nicht offensichtlich
Allerdings ist nicht bei allen Punkten auf der nicht-öffentlichen Tagesordnung auf den ersten Blick ersichtlich, warum sie vor dem Bürger vorenthalten werden. So stand beispielsweise die Beratung über die mobile Seebühne auf dem Programm. Ein Punkt, der in anderen Gemeinden, zum Beispiel Gmund, im öffentlichen Teil besprochen wurde. Die Bühne war ein Projekt der TTT, über das auch die Tegernseer Stimme schon berichtet hat.
Weiterhin standen unter anderem zwei Anträge von Florian Sareiter (CSU) auf der nicht-öffentlichen Tagesordnung. Dabei ging es zum einen um einen Sachstandsbericht zur Zeiselbachwinterstube, zum anderen um einen „Asyl-Lagebericht“ und ein Bericht über die Vorkommnisse im Ort. Vor allem die geheime Behandlung des letzten Punktes gilt als heikel, da aus der Bevölkerung immer wieder der Vorwurf kommt, Politiker und Polizei wollten etwas verheimlichen.
Ärger statt Auskunft
Doch auf welcher Grundlage können Themen überhaupt geheim behandelt werden? Rechtlich ist die Sachlage völlig klar: Die öffentliche Sitzung sollte der Regelfall sein. Das geht aus Artikel 52 der Bayrischen Gemeindeordnung hervor. Die Behandlung eines Themas in nicht-öffentlicher Sitzung bedarf damit der gesonderten Begründung. Diese liefert zumeist der Datenschutz bei Themen wie Grundstücksgeschäften, Personalangelegenheiten und Abgabenvorgängen.
Bei den oben genannten Punkten ist dies zumindest auf den ersten Blick nicht gegeben. Eine Stellungnahme aus dem Rathaus bleibt zu dem Vorwurf der nicht gerechtfertigten Geheimhaltung jedoch aus. Weder Wiessees Bürgermeister Peter Höß noch Geschäftsleiter Michael Herrmann wollen sich derzeit zu den konkreten Gründen für die nicht-öffentliche Behandlung äußern.
Als Rechtfertigung gilt allein der Verweis auf die Geheimhaltung bei nicht-öffentlichen Sitzungen. Bereits am 13. Aug. 2004 hatte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof jedoch in einem richtungsweisenden Beschluss festgestellt, dass allein dieser Hinweis noch keine Auskunftsverweigerung gegenüber der Presse rechtfertigt.
Anstatt sich mit diesem Sachverhalt zu beschäftigen, überwiegt bei den Verantwortlichen allerdings der Ärger über den anonymen „Whistleblower“. Wie aus dem Rathaus zu vernehmen ist, wurden die Räte noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine nicht-öffentlichen Sitzungsunterlagen an die Presse gegeben werden dürfen.
SOCIAL MEDIA SEITEN