„Sie wären elendig verreckt“

Seit rund einem halben Jahr wird der schwere Raubüberfall in Rottach-Egern am Münchener Landgericht verhandelt. Nach vielen Stunden der Beweisaufnahme und Zeugenaussagen stellt sich der Staatsanwaltschaft heute ein klares Bild des Vorfalles dar. Sie zeigt wenig Einsehen und forderte heute in ihrem Plädoyer die Höchststrafe.

Heute ging die Verhandlung um den Rottach Raub in die vorletzte Rund. v.l.n.r.: Thomas W., Ralf K., Bernd K., Ingo W.
Heute ging die Verhandlung um den Rottach Raub in die vorletzte Runde. (v.l.n.r.: Thomas W., Ralf K., Bernd K., Ingo W.)

Heute fand der vorletzte Verhandlungstag zum Rottacher Raubüberfall statt. Kommende Woche, am 16. März, wird das Urteil vom Münchner Landgericht erwartet. Es geht um ein Verbrechen, dass das Leben von Dagmar und Heinz J., einem Ehepaar aus Rottach, für immer verändern sollte. Es war der 8. Januar 2014, als die beiden am Abend überfallen und brutal ausgeraubt wurden.

Gerichtsmedizinerin stellt Untersuchungsergebnisse vor

Heute, zwei Jahre später, stehen die mutmaßlichen Täter kurz vor ihrem Urteil. Die Staatsanwaltschaft konnte sich in der fast halbjährlichen Verhandlungszeit mithilfe von Zeugenaussagen und Beweissammlungen ein klares Bild vom Tathergang machen.

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Im Fokus der gesamten Verhandlung standen vor allem die schwerwiegenden körperlichen und psychische Schäden, die die Opfer erleiden mussten. Eine Mitarbeiterin des gerichtsmedizinischen Institutes München zeigte anfangs die Ergebnisse der körperlichen Untersuchungen der Opfer, die einen Tag nach dem Überfall im Krankenhaus Agatharied durchgeführt wurden.

Sie berichtet, Dagmar J. habe mehrere Prellungen, stoßbedingte Hautverfärbungen, Hautunterblutungen oder Verletzungen am Hinterkopf aufweisen können. Durch die Fesselung der Handgelenke mit Kabelbindern haben die Opfer Hautabschürfungen und Ödeme davongetragen. Die Narben an den Handgelenken erinnern das Ehepaar bis heute an den Vorfall.

Staatsanwaltschaft: “Vorsätzliche Tötung”

Noch brutaler sei mit Heinz J. umgegangen worden, erklärt die Staatsanwaltschaft. Thomas W. habe den 73-Jährigen mit mehreren Schlägen ins Gesicht außer Gefecht setzten wollen. Dabei erlitt der Rottacher blutige Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich. Auch einen Stoß in die Leiste konnte dessen Hausarzt nachweisen.

Die Betonung fiel immer wieder auf die bleibenden psychischen Folgeschäden, mit denen Heinz und Dagmar J. bis heute kämpfen müssten. „Frau J. leidet unter einer schweren, posttraumatischen Belastungsstörung, hat Angstzustände und wagt sich nicht mehr aus dem Haus. Jegliche Freuden, wie Einkaufen oder Freunde treffen, kann sie seitdem nicht mehr empfinden“, äußert sich die Anwältin der Nebenkläger.

Die brutale Vorgehensweise und die Art der Fesselung tragen erheblich zum Bemessen des Strafmaßes bei, so die Staatsanwaltschaft: „Das Fesseln durch Kabelbinder ist nach dem Gesetz ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Weil man damit rechnen muss, dass bei einem Nichtauffinden die Geschädigten auf lange oder kurze Frist verdursten.“

16-Stunden-Martyrium

So sei es auch bei den Angeklagten gewesen. Hinzu kam noch, dass die mutmaßlichen Täter Thomas und Ingo W. von der Herzkrankheit des Opfers Dagmar J. wussten. Nach 16 Stunden gefesselt auf zwei Stühlen wurde das Ehepaar durch einen Zufall aufgefunden. Die Anwältin der Nebenkläger berichtet:

Hätte man meine Mandanten nicht zufällig gefunden, wäre das ein grausamer Tod gewesen. Sie wären elendig verreckt.

Weiterhin sagt sie, die Tat sei aus reiner Habgier und auf heimtückische Weise begangen worden. „Es wurde ganz viel getrickst, getäuscht und geheuchelt.“ Staatsanwaltschaft und Nebenklage sind sich über das Strafmaß für Thomas und Ingo W. einig. Wegen Diebstahles mit schweren Folgen und vorsätzlicher Tötung sowie den vielen vorhergehenden Straftaten lautet die Forderung: Lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Der Angeklagte Ralf K. muss sich wegen Anstiftung zum Diebstahl mit schweren Folgen und wegen Hehlerei vor dem Gericht verantworten. Außerdem hat man bei seiner Wohnungsdurchsuche feststellen können, dass er im Besitz unerlaubter Waffen war. Die Staatsanwaltschaft forderte daher für Ralf K. eine Gesamtstrafe von 9 Jahren.

Der Antiquitätenhändler Bernd K. sitzt ebenfalls wegen Hehlerei auf der Anklagebank. Er soll einen Teil des Diebesgutes weiterverkauft haben. Aufgrund der Schuldeinsicht, einer offiziellen Entschuldigung vor dem Gericht und seines straflosen Vorlebens sieht die Staatsanwaltschaft ein Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten Haft als angemessen. Am Mittwoch, den 16. März spricht das Landesgericht München sein Urteil.

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