Die Brauerei in Tegernsee wendet sich gegen einen Konkurrenten. Wie die Süddeutsche Zeitung in einem aktuellen Bericht schreibt, wollen die heimischen Produzenten der Grafinger Wildbräu Brauerei untersagen, weiter das Bier „Klosterseer“ zu vertreiben und zu verkaufen. Grund ist, dass das “Klosterseer”- Bier gar nicht am Klostersee gebraut wird – sondern im einige Kilometer entfernten Grafing.
Für die Tegernseer stellt dies eine unzulässige Herkunftsangabe klar. Laut der SZ stellten sie den Grafingern daraufhin eine Unterlassungserklärung zu, welche diese jedoch nicht anerkannten. Ihrer Meinung nach sei nicht der See Namensgeber für das Bier, sondern der heimische Eishockeyclub, der in unmittelbarer Nähe der Brauerei liege.
Tegernseer fordern Schadenersatz
Bereits zum zweiten Mal treffen sich die Parteien nun morgen vor Gericht. Nachdem bereits im Juli vergangenen Jahres das Landgericht die Klage abgewiesen hatte, steht morgen der Termin beim Oberlandesgericht an. Der Vorwurf lautet unlauterer Wettbewerb in Verbindung mit “lebensmittelrechtlichen Irreführungstatbeständen”.
Dabei geht es den Tegernseern aber nicht nur um den Verbraucherschutz. Die Brauerei fordert von dem Konkurrenten auch Schadenersatz und führt den Schutz der heimischen Bierproduktion ins Feld. Denn anders als das Klosterseer wird das Tegernseer nämlich immer noch direkt an den Ufern des Tegernsees gebraut.
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