Die Karl-Theodor-Straße ist selten Schauplatz richtungsweisender Treffen. Vor genau einem Monat war es aber soweit. Das Münchner Verwaltungsgericht hatte zu einem Vor-Ort-Termin geladen. Der Grund für das Treffen: ein Interessenskonflikt zwischen der Gemeinde und einem Rottacher, der gegen die Abweisung einer Bauvoranfrage geklagt hatte. Dabei steht im Kern die Frage: wie dicht darf eigentlich in Rottach-Egern gebaut werden?
Auf der folgenden Verhandlung Ende März hatte Bürgermeister Christian Köck erklärt, dass die Planungen des Eigentümers für das Wohngebiet völlig überdimensioniert seien. Köck verwies zudem auf den Dominoeffekt, den der Bau der zwei Mehrfamilienhäuser für das Gebiet bedeuten würde. Schließlich könnten andere Bauwerber sich auf die Planungen beziehen und ähnlich große Häuser errichten.
Nach Auskunft eines Gerichtssprechers hat sich die Gemeinde mit ihrer Einschätzung nun durchgesetzt So betont das Gericht: „Im Übrigen – und damit überwiegend – ist der Normenkontrollantrag abgelehnt“. Zwei einzelne Regelungen des Bebauungsplans wurden dagegen für unwirksam erklärt. Dabei ist derzeit noch unklar, wo und wie die Gemeinde nachbessern muss. Dagegen muss der Kläger drei Viertel der Verfahrenskosten tragen, und auch eine Revision sei nicht zugelassen. Das Urteil daher rechtskräftig.
Ursprünglicher Artikel vom 24. März 2015 mit der Überschrift: „Rottach: Droht der Ausverkauf der Heimat?“
Rottachs Gesicht wie es heute ist: Das möchte die Gemeinde erhalten. Unter Bürgermeister Christian Köck wurden und sollen daher viele Gebiete in Rottach-Egern unter den Schutz eines Bebauungsplans gestellt werden, der den Haus- und Grundstückbesitzern enge Grenzen setzt.
Naturgemäß gefällt das diesen nicht besonders. Nicht nur, dass sie sich in ihren Rechten eingeschränkt sehen. Es entgeht ihnen auch eine Menge Geld. Denn wer statt zwei Häusern in bester Lage nur noch eines bauen darf, dem gehen mehrere Millionen durch die Lappen.
Heute traf sich die Gemeinde daher mit einem Grundstückseigentümer aus der Karl-Theodor Straße vor Gericht. Karl O. Bennecke hatte gegen den Bebauungsplan geklagt, weil die Gemeinde ihm den Abriss des bestehenden Einfamilienhauses und den Bau zwei neuer Mehrfamilienhäuser verwehrt hat.
Anlieger fühlt sich ungerecht behandelt
Neben zahlreichen kleineren Mängeln störte den Anwohner vor allem die Ungleichbehandlung der Gemeinde. Nach Meinung seiner Anwälte seien die ausgewiesenen Bauflächen willkürlich festgesetzt worden, was sie anhand verschiedener Beispiele innerhalb des Bebauungsplans zu beweisen versuchten.
Den Kläger störten aber nicht nur die direkten Nachbarn. Auch die jüngsten Entscheidungen des Gemeinderats ärgerten Bennecke: „Beim Gasthof Glasl wurden die Häuser genehmigt. Aber bei mir nicht.“ Zwar liegt das Grundstück um den ehemaligen Gasthof ebenfalls in der Karl-Theodor-Straße, fällt allerdings nicht mehr in den Bereich, der vom Bebauungsplan festgesetzt wird.
Bennecke fühlt sich dennoch in seiner Auffassung bestätigt, dass er von der Gemeinde ungerecht behandelt wird. Dabei verweist er auch auf eine Aussage, die der ehemalige Bauamtsleiter Walter Hübsch ihm gegenüber getätigt haben soll:
Wir werden an ihrem Fall ein Exempel statuieren.
Völlig anders sieht das natürlich die Gemeinde. Ihrer Meinung nach handelt es sich um ein homogen mit Einfamilienhäusern bebautes Gebiet. Die Planungen von Bennecke seien daher überdimensioniert gewesen. Bürgermeister Köck verweist zudem auf den Dominoeffekt, den der Bau der zwei Mehrfamilienhäuser für das Gebiet bedeuten würde. Schließlich könnten andere Bauwerber sich auf die Planungen beziehen und ähnlich große Häuser errichten.
Eine Entwicklung, wie sie schon in vielen anderen Gebieten Rottachs das Gesicht der Gemeinde verändert hat. „Der Ausverkauf droht nicht nur, wir sind schon mitten drin“, glaubt Köck. Der Erhalt des Ortsbildes ist für die Gemeinde aber überlebenswichtig. Anders als andere Gemeinden im Norden könnte Rottach keine neuen Gewerbegebiete ausweisen. Daher muss der Tourismus erhalten bleiben. „Wir haben den Druck, für die Touristen attraktiv zu bleiben“, erläutert Köck die Beweggründe Rottachs.
Für das Gericht um Richter Hans-Joachim Dösing ist nun aber in erster Linie entscheidend, ob verfahrenstechnische Fehler im Bebauungsplan gemacht wurden und insbesondere ob die Vorwürfe der willkürlichen Festsetzung der Grundfläche stimmen. Ebenso geht es darum, ob diese Fehler gravierend genug sind, um den Bebauungsplan dafür aufzuheben. Die Entscheidung soll in den nächsten zwei Wochen fallen.
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