Erfreuliche Nachrichten, überbracht durch den Kämmerer des Landkreises Miesbach, Gerhard de Biasio: Der Haushalt 2014 punktete mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5,1 Millionen Euro. Erzielt wurde diese Summe durch den Verkauf des Grundstückes vom ehemaligen Krankenhaus Tegernsee in Höhe von 6,1 Millionen. Die Differenz ergab sich aus den für den Abriss aufgelösten Rückstellungen.
De Biasio erklärte, die Zinsen für die Verbindlichkeiten seien erheblich gewesen, so dass im operativen Bereich ein Minus von 600.000 Euro entstand. Besonders die Abschreibungen für das Immobilienvermögen fielen erheblich ins Gewicht. Dennoch konnte das in der Bilanz ausgewiesene Vermögen auf 91,7 Millionen Euro erhöht werden. Das Eigenkapital erhöhte sich um 5,1 Millionen auf 13,01 Millionen Euro. Inklusive der Sonderposten stieg das Eigenkapital um 3,3 Millionen auf insgesamt 73,8 Millionen Euro an. Die Verbindlichkeiten beliefen sich im Jahr 2014 auf 15,7 Millionen Euro.
Nach einstimmigem Beschluss des Jahresabschlusses wies de Biasio darauf hin, dass bereits eine Wirtschaftsprüfung für den Jahresabschluss erfolgt und abgeschlossen worden sei. Die Verwendung des Ergebnisses sei mit der heutigen Abstimmung im Kreistag nachträglich erfolgt.
Kreisausschuss lockert Verhaltenskodex
Im anschließenden Kreisausschuss beschäftigte man sich mit der Änderung des Verhaltenskodex vom 23. Juli 2014, nachdem der Höchstsatz in der Bewirtung mit Speisen und Getränken bei 30 Euro pro Person liegt. Landrat Wolfgang Rzehak plädierte dafür, die in seinen Augen sehr strenge Bewirtungsrichtlinie für Aufwendungen im Rahmen der Landkreisaufgaben zu lockern.
Für den Tag des sozialen Ehrenamts am 16. September 2016 habe man beispielweise ein Angebot des Bayerischen Hofes in Höhe von 39 Euro vorliegen, das die vorgegebene Bewirtungsgrenze überschreitet. Der Kreisausschuss beschloss, an der Grenze von 30 Euro festzuhalten und nur in Einzelfällen eine Erhöhung auf 40 Euro vorzunehmen. Den Vorschlag, die Bewirtungsrichtlinie gleich auf vierzig Euro anzuheben, lehnte Rzehak unter Berücksichtigung der Steuergelder und im Hinblick auf die wesentlichen Inhalte des Verhaltenskodex ab.
Unterstützung für Vereine weiter gesichert
Da der Haushalt des Landkreises über ein Budget zur Vergabe freiwilliger Leistungen verfüge, werden Vereine, Verbände und Organisationen landkreisübergreifend unterstützt, erklärte Johann Obermüller, Vorsitzender des Arbeitskreises Haushalt. Auch in diesem Jahr würden keine Kürzungen vorgenommen, versicherte er, sodass die Beträge aus 2015 übernommen werden. Seit 2014 allerdings müssen sich Vereine, die eine Unterstützung wünschen, per Zuschussgesuch an den Landkreis wenden.
Aus Kulanz forderte man die Vereine schriftlich auf, ihr Antragsgesuch mit einer verlängerten Frist bis zum 18. April 2015 einzureichen. Einzig die Musikschule Tegernseer Tal stellte keinen Antrag, da sie nach eigenen Angaben für bedürftige Schüler zweckgebunden sei.
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