Die Aufzählung der Rottacher Angeklagten aus dem Bundeszentralregister, die Richter Walter Leitner vorlas, war lang: Rauschgiftgeschäfte, Diebstahl, Urkundenfälschung, Verletzung der Verkehrsregeln, Beleidigung und Trunkenheit im Verkehr. Insgesamt elf Straftaten wies die Liste auf, für die die Frau in der Vergangenheit sowohl mit Geldstrafen als auch mit einer dreimonatigen Freiheitsstrafe bestraft wurde.
Die Anklage im gestrigen Prozess vor dem Miesbacher Amtsgericht lautete: Unerlaubter Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln. In der Zeit von Oktober bis Dezember 2014 hatte die 47-jährige Rottacherin einmal 5 Gramm Marihuana, zweimal mindestens 2 Gramm und einmal 2,6 Gramm Haschisch gekauft. „Wo haben Sie die Betäubungsmittel her?“, wollte Leitner wissen. Schweigen. Rechtsanwalt Frank Zahnert aus Tegernsee übernahm das Wort: “Meine Mandantin hat Angst um ihr Leben, wenn Lieferanten genannt werden.“
Am 2. Juni letzten Jahres fand die Polizei in der Wohnung der Angeklagten Haschisch und Amphetamine. Zur Tatzeit konsumierte die Angeklagte nach eigener Aussage Gras. RA Zahnert bemerkte:
Die Polizei hat die Wohnung der Angeklagten regelrecht gestürmt. Die Wohnungstür war völlig ramponiert.
Dadurch sei der Angeklagten ein Schaden in Höhe von 700 Euro entstanden, so Zahnert. Außerdem beschlagnahmte die Polizei das Handy und den Laptop der Frau. Ein Miesbacher Polizist, der als Zeuge aufgerufen wurde, gab zu Protokoll, dass der erste Durchsuchungsbefehl wegen Verdacht auf Drogenbesitz abgelehnt worden war. So trat die Polizei selbst an die Mandantin heran und beobachtete zu jeder Tages- und Nachtzeit deren Wohnung.
Aussagen diverser Besucher aus der Drogenszene brachten die Polizei schließlich dazu, sich einen nochmaligen Durchsuchungsbeschluss zu beschaffen. Dort stellten die Beamten Haschisch, Ecstasy und Amphetamine sicher. Im Wäschekorb entdeckten die Beamten dann eine Feinwaage. Hinter der Dachisolierung im Schlafzimmer fand man in einem Karton die Waffe des Ex-Mannes der Rottacherin sowie Tabletten.
Urteil als Fingerzeig
Schon mit 16 Jahren hatte die Angeklagte Heroin gespritzt. Zwischen 1997 und 1999 hatte sie bereits mehrere stationäre Entzüge und Langzeittherapien hinter sich, wurde danach aber wieder rückfällig.
Eine Gesamtstrafe von 200 Tagessätzen à 25 Euro hielt der Staatsanwalt für angemessen. Der Anwalt der Frau plädierte für 90 und sprach sich dafür aus, lediglich die aktuellen Straftaten der Angeklagten beim Strafmaß zu berücksichtigen. Schließlich würden deren Einträge im Bundeszentralregister 20 Jahre zurückliegen. Richter Leitner sah das anders:
Wenn man einen Fehler das 3. Mal macht, muss man irgendwann daraus lernen. Egal, wie lange die anderen Taten zurückliegen.
Das Urteil lautete: Eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 Euro. Die Angeklagte muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen. Leitner berücksichtigte bei seiner Urteilsverkündung das Geständnis, die Reue und die Einsicht der Frau. Außerdem hielt er ihr zugute, dass sie seit einem Jahr ohne Drogen auskomme und in geordneten Verhältnissen lebe.
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